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Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 91/03 vom 05.02.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens
Stichwort:Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens
Leitsatz:Die Grundsätze über die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Von ihnen kann weder einzel- noch kollektivvertraglich zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 91/03




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