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Haftung des Arbeitgebers

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 597/01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:SGB
Schlagworte:Abgrenzung Betriebsweg, Versicherter Weg nach SGB VII § 8 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, Sammeltransport durch Bauarbeitgeber
Stichwort:Haftung des Arbeitgebers
Leitsatz:Das am 01.01.1997 in Kraft getretene Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG) vom 07.08.1996 (BGBl. I S. 1254) hat nichts dazu gemeint, daß es bei einem Werksverkehr oder Sammeltransport durch den Arbeitgeber bei der Haftungsbeschränkung nach SGB VII §§ 104 Abs. 1 Satz 1, 105 Abs. 1 Satz 1 bleibt.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 597/01



BAG – Urteil, 8 AZR 518/99 vom 25.05.2000

Rechtsgebiete:BGB, ArbSchG, BIMSchG
Schlagworte:Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz
Stichwort:Haftung des Arbeitgebers
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die berechtigterweise auf das Betriebsgelände mitgebrachten Sachen des Arbeitnehmers durch zumutbare Maßnahmen vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen. Wie weit diese Pflicht geht, ist im Einzelfall nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der betrieblichen und örtlichen Verhältnisse zu bestimmen. Der Arbeitgeber haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadensersatz (im Anschluß an BAG 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 4 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 17).

2. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet auch, Schädigungen zu unterlassen. Der Arbeitgeber hat das Verschulden von Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Werkunternehmer, die auf dem Betriebsgelände Arbeiten ausführen und nur aufgrund besonderer Umstände mit dem Eigentum des Arbeitnehmers in Berührung kommen, sind regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers.

Aktenzeichen: 8 AZR 518/99
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Mai 2000
- 8 AZR 518/99 -

I. Arbeitsgericht
Rheine
- 2 Ca 654/98 -
Urteil vom 9. September 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 15 Sa 2236/98 -
Urteil vom 21. Mai 1999
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 518/99


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