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Haftung des Abfallbesitzers für die Entsorgung der in einer Biogasanlage nach Betriebseinstellung verbliebenen Sonderabfälle

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 CS 02.2403 vom 26.11.2002

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BBodSchG, GG
Schlagworte:Abfallrechtlicher Erzeugerbegriff, Haftung des Abfallbesitzers für die Entsorgung der in einer Biogasanlage nach Betriebseinstellung verbliebenen Sonderabfälle, Beschränkung der Besitzerhaftung bei unverhältnismäßiger Kostenbelastung, Verpflichtung zur Sanierung eines schadstoffbelasteten Ackers als Inhaber der tatsächlichen Gewalt
Stichwort:Haftung des Abfallbesitzers für die Entsorgung der in einer Biogasanlage nach Betriebseinstellung verbliebenen Sonderabfälle
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 CS 02.2403




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