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OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 WF 60/02 vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:FGG, KostO
Schlagworte:Verfahrenspflegervergütung, Haftung der Beteiligten, Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
Stichwort:Haftung der Beteiligten
Leitsatz:1. § 93 a KostO steht einem Kostenansatz der (gezahlten) Verfahrenspflegervergütung zu Lasten der Eltern, denen die Verfahrenskosten auferlegt wurden, nicht entgegen.

2. Im Kostenansatzverfahren ist zu prüfen, ob die nach § 137 Nr.16 KostO in Ansatz gebrachte Vergütung für die Tätigkeit des Verfahrenspflegers durch den gesetzlichen Aufgabenbereich nach § 50 FGG gedeckt ist.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 WF 60/02




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