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Haftung bei sog. "Fogging-Effekt".

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OLG-CELLE – Urteil, 14 U 192/03 vom 25.03.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftung bei sog. "Fogging-Effekt".
Stichwort:Haftung bei sog. "Fogging-Effekt".
Leitsatz:Vorrangiger Zweck einer Tapezierung ist es, einen ansprechenden optischen Eindruck herbeizuführen. Tapeten, die sich vorzeitig und über die Maßen wegen des sog. Fogging-Effekts schwarz verfärben, sind daher mängelbehaftet.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 192/03




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