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Haftung bei sog. "Fogging-Effekt".

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 192/03 vom 25.03.2004

Vorrangiger Zweck einer Tapezierung ist es, einen ansprechenden optischen Eindruck herbeizuführen. Tapeten, die sich vorzeitig und über die Maßen wegen des sog. Fogging-Effekts schwarz verfärben, sind daher mängelbehaftet.

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