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Haftung bei Rückstauschäden

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OLG-CELLE – Urteil, 14 U 3/04 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:HaftpflG, BGB
Schlagworte:Haftung bei Rückstauschäden
Stichwort:Haftung bei Rückstauschäden
Leitsatz:1. Die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 HaftpflG greift bei Rückstauschäden nicht ein.

2. Eine Haftung aus Amtspflichtverletzung besteht nicht, wenn eine ordnungsgemäße Rückstausicherung nicht vorhanden ist.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 3/04




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