Die heutigen Städte und Gemeinden in Thüringen sind weder mit den früheren Räten der Gemeinden/Städte noch mit den bis zur Zentralisierung des Staatsapparates auf dem Gebiet der DDR existierenden Gemeinden/Städten identisch oder deren Rechtsnachfolger. Sie sind vielmehr 1990 originär neu errichtet worden. Sie können daher nicht aus vor ihrer Errichtung abgeschlossenen Kirchenbaulastverträgen in Anspruch genommen werden.