JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Haftprüfung
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haft, Haftfortdauer, Haftprüfung, Untersuchungshaft, Prüfung |
| Stichwort: | Haftprüfung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 HEs 54/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haftprüfung, Sechs-Monats-Frist, Dieselbe Tat, Begriff |
| Stichwort: | Haftprüfung |
| Leitsatz: | Der Begriff "dieselbe Tat" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO ist so zu verstehen, dass ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 264/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Untersuchungshaft, Fortdauer, Haftprüfung, Fristberechnung |
| Stichwort: | Haftprüfung |
| Leitsatz: | 1. Die Frist des § 121 Abs. 1 StPO ist eine Monatsfrist im Sinne von § 43 Abs. 1 StPO, so daß der erste Tag der Untersuchungshaft nicht mitzurechnen ist. 2. Für eine Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft ist dann kein Raum mehr, wenn die Akten dem Oberlandesgericht vor Ablauf der Sechsmonatsfrist vorgelegt werden und noch vor Ablauf der dem Beschuldigten und seinem Verteidiger eingeräumten Frist zur Stellungnahme zu dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft die Hauptverhandlung begonnen hat. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 429/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Untersuchungshaft, Fortdauer, Haftprüfung, Fristberechnung |
| Stichwort: | Haftprüfung |
| Leitsatz: | 1. Die Frist des § 121 Abs. 1 StPO ist eine Monatsfrist im Sinne von § 43 Abs. 1 StPO, so daß der erste Tag der Untersuchungshaft nicht mitzurechnen ist. 2. Für eine Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft ist dann kein Raum mehr, wenn die Akten dem Oberlandesgericht vor Ablauf der Sechsmonatsfrist vorgelegt werden und noch vor Ablauf der dem Beschuldigten und seinem Verteidiger eingeräumten Frist zur Stellungnahme zu dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft die Hauptverhandlung begonnen hat. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 OBL 73/07 | |
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