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Haftpflichtversicherung: Verlust des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung wegen vorsätzlich falscher Angaben
1. Eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens trifft. Die Leistungsfreiheit setzt zudem eine Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolge einer vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzung voraus.
2. Unrichtige Angaben zu einem die Haftpflicht auslösenden Verhalten des Versicherungsnehmers - sei es unrichtiges Leugnen eines die Haftung möglicherweise begründenden Verhaltens, sei es Vortäuschen solcher Umstände - sind generell geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden.
3. Ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn vorsätzlich unrichtige Angaben zu einem für die Eintrittspflicht der Versicherung schon dem Grunde nach offensichtlich wesentlichen Punkt gemacht werden.