( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterHHaftfortdauerbeschluss 

Haftfortdauerbeschluss

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 515/08 vom 29.12.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftfortdauerbeschluss, Anforderungen an Begründung
Stichwort:Haftfortdauerbeschluss
Leitsatz:1. Ein Haftfortdauerbeschluss nach § 268b StPO bedarf der Begründung, aus der hervorgeht, welcher Taten der Angeklagte dringend verdächtig ist und worauf die richterliche Überzeugungsbildung beruht. Der bloße Verweis auf einen früheren Haftbefehl reicht regelmäßig nicht. Das gilt um so mehr, wenn die Verurteilung deutlich von den Vorwürfen des ursprünglichen Haftbefehls abweicht.

2. Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht, kann im Beschwerdeverfahren regelmäßig nur zur Aufhebung des für die Haft nicht konstitutiv wirkenden Haftfortdauerbeschlusses führen, wenn das Beschwerdegericht an einer eigenen Sachentscheidung mangels hinreichender Tatsachengrundlagen gehindert ist. Er führt regelmäßig nicht auch zu einer Aufhebung des früheren Haftbefehls.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 515/08




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/haftfortdauerbeschluss

"Haftfortdauerbeschluss - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN