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Haftdauer

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 240/08 vom 18.05.2009

Rechtsgebiete:StrRehaG
Schlagworte:Frist, Haftdauer, Kalendermonat, Rehabilitierung, Strafrecht
Stichwort:Haftdauer
Leitsatz:§ 17 a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG erfordert eine monatsgenaue Ermittlung der Haftdauer und bezieht sich - anders als beispielsweise § 17 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 2 StrRehaG - nicht auf "angefangene Kalendermonate".
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 240/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 D 10888/08.OVG vom 02.02.2009

Rechtsgebiete:StrRehaG
Schlagworte:Analogie, analoge Anwendung, Beitrittsgebiet, Dauer, Freiheitsentziehung, Härte, Härteregelung, Haft, Haftdauer, Haftopfer, Kapitalentschädigung, Opfer, Opferpension, rechtsstaatswidrig, rechtsstaatswidrige Strafverfolgungsmaßnahmen, Rehabilitierung, Rehabilitierungsrecht, strafrechtlich, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Strafverfolgung, Unterstützungsleistung, Zuwendung, besondere Zuwendung, monatliche besondere Zuwendung
Stichwort:Haftdauer
Leitsatz:Zur Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 D 10888/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11155/08.OVG vom 02.02.2009

Rechtsgebiete:StrRehaG
Schlagworte:Analogie, analoge Anwendung, Beitrittsgebiet, Dauer, Freiheitsentziehung, Härte, Härteregelung, Haft, Haftdauer, Haftopfer, Kapitalentschädigung, Opfer, Opferpension, rechtsstaatswidrig, rechtsstaatswidrige Strafverfolgungsmaßnahmen, Rehabilitierung, Rehabilitierungsrecht, strafrechtlich, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Strafverfolgung, Unterstützungsleistung, Zuwendung, besondere Zuwendung, monatliche besondere Zuwendung
Stichwort:Haftdauer
Leitsatz:Zur Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11155/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11671/05.OVG vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG, LAufnG, StVollzG, VwKostG
Schlagworte:Abschiebung, Abschiebungshaft, Abschiebungshaftkosten, Ausländer, Ausländerrecht, Beitrag, Dauer, Ermessen, Erstattung, Gewahrsamseinrichtung, Haft, Haftdauer, Haftkosten, Haftkostenbeitrag, Höhe, Justizvollzugsanstalt, Kosten, Kostenerstattung, Kostenhaftung, Kostentragung, Kostenumfang, Nutzung, Tagessatz, tatsächlich entstandene Kosten, Verhältnismäßigkeit, Vorbereitung, Vollzug, Umfang
Stichwort:Haftdauer
Leitsatz:1. Die Pflicht, die Kosten der Abschiebung zu tragen, besteht auch dann, wenn die Abschiebung des Ausländers tatsächlich nicht vollzogen wurde.

2. Kosten der Abschiebungshaft können nur erhoben werden, wenn die Anordnung und Dauer der Abschiebungshaft rechtmäßig waren.

3. § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) stellt eine spezialgesetzliche Regelung des Umfangs der Kostenhaftung auch im Verhältnis zu § 5 Satz 2 LAufnG i.V.m. § 50 StVollzG dar.

4. Der Umfang der Kostenhaftung ist durch § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) auf solche tatsächlich entstandene Kosten begrenzt, die mit der Abschiebung in einem direkten inneren sachlichen Zusammenhang stehen (hier: zu den Kosten bei der Abschiebungshaft in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11671/05.OVG


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