JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Haftbefehl nach § 230 StPO
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haftbefehl nach § 230 StPO, Aufhebung, Antrag auf Aufhebung der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, begründeter Antrag, keine Bescheidung |
| Stichwort: | Haftbefehl nach § 230 StPO |
| Leitsatz: | Grundsätzlich ist ein Antrag, vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden zu werden, allein kein hinreichender Entschuldigungsgrund für das Ausbleiben des Angeklagten. Eine Ausnahme ist jedoch dann anzuerkennen, wenn der rechtzeitig gestellte Entbindungsantrag nicht beschieden worden ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 163/05 | |
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