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Haftbefehl Ausbleiben Hauptverhandlung Warnhinweis Einstellung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 357/08 vom 14.10.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbefehl Ausbleiben Hauptverhandlung Warnhinweis Einstellung
Stichwort:Haftbefehl Ausbleiben Hauptverhandlung Warnhinweis Einstellung
Leitsatz:1. Der Erlass eines Haftbefehls gegen den ohne genügende Entschuldigung ausgebliebenen Angeklagten setzt einen ausdrücklichen Hinweis auf die Folgen des § 230 Abs. 2 bei der Ladung voraus; der Hinweis auf eine frühere Ladung genügt nicht.

2. Der gemäß § 230 Abs. 2 StPO ergangene Haftbefehl wird mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gemäß § 205 StPO gegenstandslos.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 357/08




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