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Häusliches Arbeitszimmer in zu doppelter Haushaltsführung genutzter Wohnung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 23/05 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Häusliches Arbeitszimmer in zu doppelter Haushaltsführung genutzter Wohnung
Stichwort:Häusliches Arbeitszimmer in zu doppelter Haushaltsführung genutzter Wohnung
Leitsatz:1. Im Rahmen der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung sind Kosten für ein in der Wohnung am Beschäftigungsort gelegenes Arbeitszimmer, sofern die Abzugsvoraussetzungen dem Grunde nach gegeben sind, gesondert zu beurteilen und in den gesetzlichen Grenzen zu berücksichtigen.

2. Aufwendungen, die für eine Wohnung am Beschäftigungsort mit einem häuslichen Arbeitszimmer entstehen, sind nur insoweit abziehbar, wie sie nicht auf das Arbeitszimmer entfallen und die durch die Merkmale Wohnfläche und ortsüblicher Durchschnittsmietzins bestimmte Grenze des Notwendigen nicht überschreiten.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 23/05




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