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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 11.03 vom 01.04.2004

Rechtsgebiete:BUKG
Schlagworte:Abzurechnender Umzug, dienstliche Veranlassung, Einstellungsumzug, Häufigkeitszuschlag, Pauschvergütung, Umzug, Umzugskostenvergütungszusage, vorausgegangener Umzug
Stichwort:Häufigkeitszuschlag
Leitsatz:Ein Häufigkeitszuschlag nach § 10 Abs. 6 BUKG ist nicht zu zahlen, wenn der vorangegangene Umzug ein Umzug aus Anlass der Einstellung des Beamten war. Dies gilt auch, wenn der Einstellungsumzug in atypischer Weise erst nach dem dienstlich veranlassten Umzug durchgeführt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 11.03




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