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OLG-OLDENBURG – Beschluss, Ss 31/07 vom 20.02.2007

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Verfall, Wertersatz, Härtevorschrift
Stichwort:Härtevorschrift
Leitsatz:Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Wert eines für die Tat erlangten Geldbetrages - hier: des Kurierlohn für einen Drogentransport - nicht mehr vorhanden ist, sowie dafür, dass die künftige Resozialisierung des Angeklagten durch die Anordnung des Verfalls eines Wertersatzes wesentlich erschwert wird, so hat der Tatrichter der Härtevorschrift des § 73c StGB zu prüfen und dies im Urteil wiederzugeben.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, Ss 31/07




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