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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 2796/03 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Wiedererteilung, medizinisch-psychologisches Gutachten, "harte" Drogen, Erforderlichkeit, Blutuntersuchung, Urinuntersuchung, Haaruntersuchung, Aussagekraft, ärztliches Gutachten
Stichwort:Haaruntersuchung
Leitsatz:Im Rahmen eines Verfahrens auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach einer im Hinblick auf einen früheren Drogenkonsum erfolgten strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung ist die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV auch dann rechtmäßig, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis viele Jahre zurückliegt und für den Zeitraum seit der Entziehung der Fahrerlaubnis keine Hinweise auf einen erneuten Drogenkonsum des Betreffenden vorliegen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 2796/03




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