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gutgläubiger Erwerb

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 26.05 vom 07.03.2007

Rechtsgebiete:VermG, GG
Schlagworte:Siedlungsunternehmen, Parzellierung, Unternehmen, gutgläubiger Erwerb, Restitutionsausschluss
Stichwort:gutgläubiger Erwerb
Leitsatz:1. Ob eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 VermG gewesen war, beurteilt sich in erster Linie nach faktischen Kriterien.

2. Ein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes liegt vor, wenn es als funktional zusammenhängende Sachgesamtheit ein Mindestmaß an organisatorischer Selbständigkeit aufweist.

3. Der Ausschluss der Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 26.05



OLG-SCHLESWIG – Urteil, 14 U 201/05 vom 01.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gutgläubiger Erwerb, grobe Fahrlässigkeit
Stichwort:gutgläubiger Erwerb
Leitsatz:1. Wer von einer in den Fahrzeugpapieren als Halterin eingetragenen juristischen Person ein KFZ kaufen will, muss die Berechtigung der für diese handelnden Person vor allem dann sorgfältig prüfen, wenn ungewöhnliche Umstände - hier das Drängen des Verkäufers auf schnelle Abwicklung des Geschäfts an einem Sonntag, auf der Straße und zu einem sehr günstigen Preis - hinzutreten.

2. Dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit kann der Käufer nicht mit dem Argument entgehen, die tatsächlich unterlassene aber gebotene Nachprüfung der Berechtigung des Verkäufers hätte voraussichtlich zu keinem anderen Ergebnis geführt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 14 U 201/05

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 35.97 vom 19.11.1998

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, EV, GG, TreuhG, VwGO, VZOG
Schlagworte:Klagebefugnis, Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis, Anwartschaftsrecht, dingliches, Finanzvermögen (MfS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Finanzvermögen, Zuführung zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken, Zweck, sozialer, sozialer Zweck, "Wegerwerb" eines Vermögensgegenstands aus Volksvermögen, Volksvermögen, Erwerb von - vor Zuordnung, Unwirksamkeit (eines Erwerbs i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Vollendung einer Grundstücksveräußerung, Grundstücksveräußerung, "schwebende" im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebende" Grundstücksveräußerung, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, Gemeinde, Rat der Gemeinde, Kommunalverfassung (DDR), Verfügungsverbot, Veräußerungsverbot, Verbot, über volkseigenes Vermögen zu verfügen, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, Heilungsvorschrift, Heilungsvorschrift, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, "Stasi-Vermögen", NVA-Vermögen, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaften, Machenschaften, unlautere, gutgläubiger Erwerb, Nichtigkeit (i.S.v. § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeit, konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogene -, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, Zuordnungsberechtigter und übergegangene Verbindlichkeit, "dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est".
Stichwort:gutgläubiger Erwerb
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid.

2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden.

3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB.

4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrags kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden.

Urteil des 3. Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 -

I. VG Berlin vom 09.07.1997 - Az.: VG 15 A 481.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.97


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