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Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 10 B 09.89 vom 17.07.2009

Rechtsgebiete:LStVG, KampfhundeV
Schlagworte:Hundehaltung, Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Mischling, Unbekannte Abstammung, Beweislast
Stichwort:Gutachter
Leitsatz:Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 09.89



BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 C 09.1146 vom 15.06.2009

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Anfechtungsklage eines Fischereiberechtigten gegen Schifffahrtsgenehmigung, Ablehnung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Befangenheit, beruflich bedingte Interessenverknüpfung zur Fischerei, wissenschaftliche Äußerungen, frühere Gutachten
Stichwort:Gutachter
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 C 09.1146

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.3284 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:BayEUG, GG
Schlagworte:"Aktive Schule", private Ersatzschule, besonderes pädagogisches Interesse, pädagogisches Konzept, Abwägung, behördlicher Handlungsspielraum, selbstbestimmtes Lernen, trilingualer Unterricht, gerichtliches Sachverständigengutachten
Stichwort:Gutachter
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen der schulaufsichtlichen Zulassung einer privaten Grundschule ("Aktive Schule"), deren pädagogisches Konzept insbesondere auf selbstbestimmtem Lernen und trilingualem Unterricht fußt.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 08.3284

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 12 W 11/09 vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Privatgutachten, Gutachten, Prozessbezogenheit, Unfallmanipulation, Unfall, Manipulation, Gutachterhonorar, Sachverständiger, Gutachter, Honorar, Vergütung, Gebühren, Kosten
Stichwort:Gutachter
Leitsatz:1. Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens vor Klageerhebung sind auch dann erstattungsfähig, wenn die Klage nicht angedroht ist, der Gegner sich in Folge anwaltlicher Zahlungsaufforderung aber auf eine gerichtliche Inanspruchnahme einstellen muss und aufgrund der Unfallschilderung in Verbindung mit dem Schadensgutachten der ernsthafte Verdacht einer Unfallmanipulation besteht und das Privatgutachten zur Grundlage der Rechtsverteidigung im Prozess wird.

2. Dasselbe gilt für privatgutachtlich erarbeitete Stellungnahmen der selbst nicht sachkundigen Partei zu einem vorläufig gerichtlichen Gutachten. Die Kosten einer Anwesenheit des Privatgutachters im Termin zur Erläuterung des Gerichtsgutachtens sind nur notwendig, wenn dessen Erscheinen durch das Gericht angeordnet war oder zur Erschütterung des für die Partei ungünstigen gerichtlichen Gutachtens fachlich erforderlich war.

3. Die Höhe der notwenigen Privatgutachterkosten richtet sich nach der Vereinbarung und nicht nach JVEG, solange die Ladung des Privatgutachters nicht gerichtlich angeordnet ist. Die Vereinbarung ist in der Regel durch eine Rechnung des Privatgutachters, die die Anzahl der erbrachten Stunden und dem Stundensatz erkennen lässt, nicht hingegen durch eine pauschalisierte Rechnung, hinreichend dokumentiert ist.

3. Nicht notwendig sind nur solche Kosten, die eine einschlägige Honorarverordnung oder die ortsüblichen Honorare unangemessen übersteigen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 12 W 11/09


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