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Gutachtenüberprüfung

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 58/06 vom 15.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Untätigkeitsbeschwerde, Beschwerde, Statthaftigkeit, Beweisverfahren, Zulässigkeit, Gutachten, Sachverständigengutachten, Gutachtenüberprüfung
Stichwort:Gutachtenüberprüfung
Leitsatz:1. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausnahmsweise statthaft.

2. Ob eine Nichtbearbeitung oder eine verzögerte Bearbeitung des Verfahrens anzunehmen ist, ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung.

3. In einem selbstständigen Beweisverfahren ist es Sache des Antragstellers, zu prüfen, ob das Gutachten seinen Beweisanträgen entspricht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 58/06




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