( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGutachtenerstattung 

Gutachtenerstattung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DRESDEN – Beschluss, 7 W 84/02 vom 15.02.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung
Stichwort:Gutachtenerstattung
Leitsatz:Die Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen nach der Regelung des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist nicht zulässig.

Der Wortlaut des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO spricht eher für eine Begrenzung der Wiederholung des Ordnungsgeldes auf lediglich ein weiteres Mal. Auch der strafähnliche Charakter des Ordnungsgeldes als Sanktion für den Verstoß des Sachverständigen gegen eine prozessuale Ordnungsvorschrift spricht für eine einschränkende Auslegung (§ 103 Abs. 2 GG, §§ 9, 1 StGB).
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 7 W 84/02



OLG-DRESDEN – Beschluss, 7 W 85/02 vom 15.02.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung
Stichwort:Gutachtenerstattung
Leitsatz:Die Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen nach der Regelung des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist nicht zulässig.

Der Wortlaut des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO spricht eher für eine Begrenzung der Wiederholung des Ordnungsgeldes auf lediglich ein weiteres Mal. Auch der strafähnliche Charakter des Ordnungsgeldes als Sanktion für den Verstoß des Sachverständigen gegen eine prozessuale Ordnungsvorschrift spricht für eine einschränkende Auslegung (§ 103 Abs. 2 GG, §§ 9, 1 StGB).
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 7 W 85/02

OLG-DRESDEN – Beschluss, 7 W 86/02 vom 15.02.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung
Stichwort:Gutachtenerstattung
Leitsatz:Die Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen nach der Regelung des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist nicht zulässig.

Der Wortlaut des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO spricht eher für eine Begrenzung der Wiederholung des Ordnungsgeldes auf lediglich ein weiteres Mal. Auch der strafähnliche Charakter des Ordnungsgeldes als Sanktion für den Verstoß des Sachverständigen gegen eine prozessuale Ordnungsvorschrift spricht für eine einschränkende Auslegung (§ 103 Abs. 2 GG, §§ 9, 1 StGB).
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 7 W 86/02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/gutachtenerstattung

"Gutachtenerstattung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN