JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Günstigkeitsprinzip
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bezugnahmeklausel, Auslegung, Betriebsübergang, Tarifsukzession, Tarifwechselklausel, Günstigkeitsprinzip |
| Stichwort: | Günstigkeitsprinzip |
| Leitsatz: | 1. Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach "für das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost und die sonstigen Tarifverträge für die Angestellten der Deutschen Bundespost in ihrer jeweiligen Fassung als vereinbart gelten" ist dahin auszulegen, dass die nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost zwischen der Deutschen Telekom AG als Rechtsnachfolgerin im Kommunikationsbereich und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene Tarifverträge Anwendung finden. 2. Dagegen verweist die Bezugnahmeklausel nicht auf die Bestimmungen in Firmentarifverträgen, die ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, das im Zuge der Konzernaufgliederung nach § 613 a BGB in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist, mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1147/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bezugnahmeklausel, Auslegung, Betriebsübergang, Tarifsukzession, Tarifwechselklausel, Günstigkeitsprinzip |
| Stichwort: | Günstigkeitsprinzip |
| Leitsatz: | 1. Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach "die Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost in ihrer jeweiligen Fassung als vereinbart gelten" ist dahin auszulegen, dass die nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost zwischen der Deutschen Telekom AG als Rechtsnachfolgerin im Kommunikationsbereich und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung finden. 2. Dagegen verweist die Bezugnahmeklausel nicht auf die Bestimmungen in Firmentarifverträgen, die ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, das im Zuge der Konzernaufgliederung nach § 613 a BGB in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist, mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1148/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bezugnahmeklausel, Auslegung, Betriebsübergang, Tarifsukzession, Tarifwechselklausel, Günstigkeitsprinzip |
| Stichwort: | Günstigkeitsprinzip |
| Leitsatz: | 1. Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach "die Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost in ihrer jeweiligen Fassung als vereinbart gelten" ist dahin auszulegen, dass die nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost zwischen der Deutschen Telekom AG als Rechtsnachfolgerin im Kommunikationsbereich und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung finden. 2. Dagegen verweist die Bezugnahmeklausel nicht auf die Bestimmungen in Firmentarifverträgen, die ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, das im Zuge der Konzernaufgliederung nach § 613 a BGB in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist, mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 972/08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, Genfer Flüchtlingskonvention, HeimatlAuslG |
| Schlagworte: | allgemeines Ausländerrecht, Aufenthaltsdauer, Geltungsdauer, Genfer Flüchtlingskonvention, Günstigkeitsprinzip, heimatlose Ausländer, Reiseausweis |
| Stichwort: | Günstigkeitsprinzip |
| Leitsatz: | In Verfahren, die durch das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HeimatlAuslG) nicht abschließend geregelt sind, kann das allgemeine Ausländerrecht ergänzend Anwendung finden. Da heimatlose Ausländer gemäß § 12 HeimatlAuslG keiner Aufenthaltserlaubnis bedürfen, kann ihnen entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 AufenthV ein Reiseausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren ausgestellt werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 A 2117/08.Z | |
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