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Gruppengröße

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, NC 9 S 2978/07 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:KapVO VII, ZZVO
Schlagworte:Neuermittlung, Datenänderung, Berechnungsstichtag, Berechnungszeitraum, Dienstleistungsexport, Gemeinsame Veranstaltungen, Gruppengröße, Betreuungsrelation, Molekulare Medizin, Schwundfaktor, Auffüllverpflichtung
Stichwort:Gruppengröße
Leitsatz:1. Eine wesentliche Änderung der Daten im Sinne des § 5 Abs. 3 KapVO VII vor Beginn des Berechnungszeitraums liegt nur dann vor, wenn durch die Änderung eine Neufestsetzung der in der Zulassungszahlenverordnung normierten Zulassungszahl erforderlich würde.

2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats trägt eine Auffüllverpflichtung, wie sie in § 4 Abs. 1 ZZVO normiert ist, dem Kapazitätserschöpfungsgebot Rechnung und verdrängt die Verpflichtung zur Erhöhung der Studienanfängerquote durch einen Schwundzuschlag, so lange die Erwartung des Normgebers gerechtfertigt ist, dass damit das Ziel der Kapazitätsauslastung durch Auffüllung der höheren Fachsemester bis auf die Zulassungszahl erfüllt wird. Maßgebend dabei ist die in der jeweiligen Zulassungszahlenverordnung für die höheren Semester normativ festgesetzte Auffüllgrenze und nicht die in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen als kapazitätsausschöpfend ermittelte Studienanfängerzahl.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, NC 9 S 2978/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10974/07.OVG vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII, KitaG
Schlagworte:Jugendhilfe, Träger der Jugendhilfe, Kindertagesstättenfinanzierung, Kindertagesstätte, Waldorfkindergarten, Förderung, Förderungsanspruch, Gebietsgrenze, benachbarter Landkreis, kreisfreie Stadt, Ermessen, Ermessensentscheidung, Ermessensverdichtung, Nachfrage, Wunsch- und Wahlrecht, Träger, Trägervielfalt, landesrechtlicher Vorbehalt, bundesrechtliche Regelung, Gesetzgebung, Gesetzgebungskompetenz, konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, Personal, Personalkosten, Zuschuss, Kosten, Kindergarten, Kindergartenrecht, Finanzierung, Tageseinrichtung, freie Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Zuwendung, Bedarfsplan, Kindertagesstättenbedarfsplan, Gruppe, Gruppengröße
Stichwort:Gruppengröße
Leitsatz:1. Zur Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung eines Jugendhilfeträgers über den Antrag des Trägers eines Waldorfkindergartens, die finanzielle Förderung der Personalkosten auch außerhalb seiner Gebietsgrenzen vorzunehmen (Fortführung von OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2003, 7 A 10859/02.OVG - ESOVGRP -).

2. Zur weiteren Anwendbarkeit der bundesrechtlichen Förderungsregelung des § 74 Abs. 1 SGB VIII bis zum Gebrauchmachen der in § 74a SGB VIII eröffneten landesgesetzgeberischen Regelungsbefugnis.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10974/07.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 NB 1048/06 vom 24.09.2007

Rechtsgebiete:KapVO, LVVO, NHZG
Schlagworte:Betreuungsrelation, Dienstleistungsexport, Gruppengröße, Hochschulzulassung, Lehrdeputat, Oberassistenten, Schwundberechnung, Schwundquote, Sicherheitszuschlag, Teilstudienplatz, wissenschaftliche Mitarbeiter, Hochschulzulassungsrecht
Stichwort:Gruppengröße
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 NB 1048/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, NC 9 S 140/05 vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:HRG, VwGO, KapVO VII, LVVO
Schlagworte:Berufungsbegründungsfrist, Betreuungsrelation, Fachbereich, Fakultät, Freistellungspauschale, Fristverlängerung, Gruppengröße, Hochschulzulassung, Humanmedizin, Kapazitätsberechnung, KMK-Beschluss, Lehrangebot, Lehrnachfrage, Lehrverpflichtung, Prodekan, Vorlesung
Stichwort:Gruppengröße
Leitsatz:1. Die von der Hochschule generell funktionsbezogen gewährte Lehrdeputatsermäßigung für den Prodekan in dem maximal zulässigen Umfang von 4 Semesterwochenstunden (§ 6a LVVO) ist auch im kapazitätsbeschränkten Studium der Humanmedizin grundsätzlich nicht zu beanstanden. Ein auf den konkreten Amtsinhaber bezogener Beschluss ist nicht erforderlich.

2. Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn die Universität im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage bei Vorlesungen weiterhin eine Betreuungsrelation von g = 180 zugrunde legt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, NC 9 S 140/05


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