JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grundzüge
| Rechtsgebiete: | LPlG, ROG, BauG, BauGB, LPflG, VwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Raumordnungsplan, regionaler Raumordnungsplan, Windenergie, Windkraft, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Ziel der Raumordnung, Zielabweichung, Zielabweichungsverfahren, Zieländerung, Zieländerungsverfahren, Gemeinde, Verwaltungsakt, Verpflichtungsklage, Bescheidungsklage, Befreiung, Naturpark, Befreiungslage, Tatsache, geänderte Tatsache, Erkenntnis, geänderte Erkenntnis, Grundzüge der Planung, Grundzüge, Planung, Ausschlussgebiet, Vorranggebiet, landespflegerischer Planungsbeitrag |
| Stichwort: | Grundzüge |
| Leitsatz: | Die Entscheidung der zuständigen Landesplanungsbehörde über den Antrag einer Gemeinde auf Zulassung einer Abweichung von Zielen der Raumordnung zur Durchführung eines Vorhabens auf dem Gemeindegebiet stellt einen mit der Verpflichtungsklage zu erstreitenden Verwaltungsakt dar. Das Erfordernis geänderter Tatsachen oder Erkenntnisse als Voraussetzung einer Zielabweichung gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 LPlG steht mit der rahmenrechtlichen Regelung des § 11 Satz 1 ROG in Einklang. Zur Abweichung von einem im regionalen Raumordnungsplan mit Zielcharakter festgesetzten Ausschlussgebiet für die Windenergie bei nachträglicher Befreiung von den Verboten einer Naturparkverordnung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10343/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Flächennutzungsplan, Darstellungen des -, Grundzüge, Nutzungsbeschränkung, Grenzwerte, Bestimmtheitsgrad, gesamträumliches Entwicklungskonzept, Entwicklungsgebot, Bebauungsplan, Außenbereich, Landwirtschaft, öffentliche Belange, nachvollziehende Abwägung, planerische Abwägung, Summenpegel |
| Stichwort: | Grundzüge |
| Leitsatz: | Der Flächennutzungsplan darf bei der Darstellung der Art der Bodennutzung nicht über Grundzüge hinausgehen. Welche Darstellungen zu den Grundzügen der Art der Bodennutzung gehören, hängt nicht von dem Grad ihrer Bestimmtheit, sondern davon ab, ob sie den Bezug zur jeweiligen städtebaulichen Konzeption "für das ganze Gemeindegebiet" (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wahren. Unter dieser Voraussetzung können auch Grenzwerte für Geruchsimmissionen festgelegt werden. Will die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung im Außenbereich mittels Bauleitplanung steuern, darf sie sich grundsätzlich auf den Flächennutzungsplan beschränken. Der Flächennutzungsplan darf für den Außenbereich nicht aufgrund des Bestimmtheitsgrades seiner Darstellungen faktisch an die Stelle eines Bebauungsplans treten. Auch im Flächennutzungsplan genau festgelegte Immissionsgrenzwerte unterliegen der nachvollziehenden Abwägung. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 13.04 | |
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