JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grundwasserentnahmeentgelt
| Rechtsgebiete: | WHG, WaStrG, BWG |
| Schlagworte: | Benutzung eines Gewässers, Grundwasser, Zutagefördern, Ableiten, Ausbau eines Gewässers, dem Ausbau dienende Maßnahme, Dauerhaftigkeit, Bauarbeiten, Grundwasserhaltung, Ausbau einer Bundeswasserstraße, Grundwasserentnahmeentgelt, Sonderabgabe, Sondervorteil |
| Stichwort: | Grundwasserentnahmeentgelt |
| Leitsatz: | Wird zum Zwecke der Beibehaltung eines konstanten Grundwasserstandes während des Ausbaus einer Bundeswasserstraße Grundwasser in ein oberirdisches Gewässer abgepumpt, handelt es sich um eine Benutzung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 6 WHG, die nicht nach § 3 Abs. 3 Satz 1 WHG von dem Begriff der Benutzung ausgenommen ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 3.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WHG, WaStrG, VwVfG, BWG |
| Schlagworte: | Grundwasserentnahmeentgelt, Neubau einer Schleuse, Bundeswasserstraße, Begriff der "Benutzung", Entnehmen/Zutagefördern von Grundwasser, Verhinderung eines vorübergehenden Grundwasserspiegelanstiegs, dem Ausbau eines oberirdischen Gewässers "dienende" Maßnahme, Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis, Planfeststellung, Konzentrationswirkung, Gesetzgebungskompetenz, Gleichheitssatz, Belastungsgleichheit, (kein) wirtschaftlicher Vorteil der Wassernutzung, Sondervorteil, Lenkungseffekt der Abgabe |
| Stichwort: | Grundwasserentnahmeentgelt |
| Leitsatz: | 1. Der Entgeltpflicht nach § 13a BWG unterliegen auch Grundwasserentnahmen zum Zweck der Haltung des Grundwasserstandes im Zusammenhang mit Gewässerausbaumaßnahmen im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 WHG. Auf die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Verwertung des entnommenen Grundwassers kommt es nicht an. 2. § 3 Abs. 3 Satz 1 WHG ist nicht als umfassender Privilegierungstatbestand für Ausbauvorhaben an oberirdischen Gewässern zu verstehen, der ggf. auch der landesrechtlichen Erhebung eines Grundwasserentnahmeentgelts entgegensteht, sondern hat lediglich den Zweck einer Befreiung vom Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis in Fällen, die ohnehin der Planfeststellung unterliegen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 B 2.06 | |
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