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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 4 A 458/01 vom 07.04.2003

Rechtsgebiete:GrdWasAbgG SH
Schlagworte:Grundwasserentnahmeabgabe, wasserrechtliche Befugnis, Grundwasserentnahme, Abgabesatz
Stichwort:Grundwasserentnahmeabgabe
Leitsatz:Wird auf einem Grundstück aufgrund einer wasserrechtlichen Befugnis Grundwasser entnommen (hier mittels eines nicht mehr ohne Weiteres erkennbaren artesischen Brunnens) ist der Abgabetatbestand auch dann erfüllt, wenn dem Eigentümer subjektiv weder die Entnahme als solche noch die Befugnis bekannt war.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 4 A 458/01




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