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Grundwasserabgabe

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 UZ 2930/05 vom 28.06.2006

Rechtsgebiete:VwVfG, WHG, WVG
Schlagworte:Auflage, Begründung, Derogation, Geldleistungsauflage, Grundwasserabgabe, Grundwasserentnahme, Kostenbeitrag
Stichwort:Grundwasserabgabe
Leitsatz:1. § 28 Abs. 3 WVG als wasserverbandsrechtliche Regelung über die Heranziehung eines Dritten (Nutznießers) zu den Kosten eines Wasser- und Bodenverbandes hindert die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Nr. 3 WHG nicht, wenn die Verbandssatzung den wasserverbandsrechtlichen Geldbeitrag mit dem wasserhaushaltsrechtlichen Kostenbeitrag nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 WHG identifiziert.

2. Weder einfaches Recht noch Verfassungsrecht stehen der gleichzeitigen Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 WHG und zu einer landesrechtlichen Grundwasserabgabe entgegen.

3. Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 3 WHG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot.

4. Die ordnungsgemäße Begründung eines schriftlichen Verwaltungsaktes erfordert eine Darlegung der von der Behörde zu Grunde gelegten Sach- und Rechtslage, die den Adressaten in die Lage versetzt, die Richtigkeit der sachlichen Grundlagen der Entscheidung und die Stimmigkeit der rechtlichen Folgerungen überprüfen zu können.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 2930/05



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2223/01 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:HGruwAG, GG
Schlagworte:Grundwasserabgabe, Abgabenfreiheit, Sanierung, Wasserbehörde, Auslegung, Wortlaut, Gesetzgeber, Lenkungszweck, Gleichbehandlung
Stichwort:Grundwasserabgabe
Leitsatz:Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) HGruwAG befreit bei Grundwasserentnahmen, die von der zuständigen Wasserbehörde nach § 16 oder § 77 Abs. 2 HWG angeordnet oder genehmigt wurden oder denen diese zugestimmt hat (Sanierungen), ohne zusätzliche Voraussetzungen von der Grundwasserabgabenpflicht. Derartige Zusatzvoraussetzungen lassen sich auch nicht im Wege der Auslegung begründen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2223/01

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 2176/00 vom 11.04.2001

Rechtsgebiete:WHG, HGruwAG
Schlagworte:Grundwasser, Uferfiltrat, Oberflächenwasser, Grundwasserabgabe, Gewässersohle, unterirdische Vorkommen, horizontale und vertikale Grundwasserströme
Stichwort:Grundwasserabgabe
Leitsatz:Aus einem Oberflächengewässer durch die Gewässersohle in das Erdreich abgesickertes Wasser - sogenanntes Uferfiltrat - ist Grundwasser im Sinne des Hessischen Grundwasserabgabengesetzes. Seine Entnahme ist deshalb grundsätzlich abgabepflichtig.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 2176/00


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