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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 11144/02.OVG vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:FlurbG
Schlagworte:Ausführungsanordnung, vorzeitige Ausführungsanordnung, erhebliche Nachteile, Grundstücksverkehr, Grundbuchberichtigung, vollendete Tatsachen
Stichwort:Grundstücksverkehr
Leitsatz:1. Aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplans können wegen der Behinderung des Grundstücksverkehrs auch dann erhebliche Nachteile erwachsen, wenn die neuen Grundstücke aufgrund einer vorläufigen Besitzeinweisung bereits bewirtschaftet werden.

2. Durch die vorzeitige Ausführungsanordnung wird in der Regel die Schaffung vollendeter Tatsachen nicht ermöglicht, die eine Änderung des Flurbereinigungsplanes erschweren könnten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 11144/02.OVG




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