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grundstücksübergreifende Bebauung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 20.01 vom 11.04.2002

Rechtsgebiete:InVorG, VermG
Schlagworte:Rückübertragung eines Grundstücks, investive Veräußerung, Erlösauskehr, Unmöglichkeit der Rückübertragung, baurechtswidriger Zustand, grundstücksübergreifende Bebauung, Abriss der Bebauung, Wegfall des Ausschlussgrundes.
Stichwort:grundstücksübergreifende Bebauung
Leitsatz:§ 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG ist auch anwendbar, wenn erst die investive Veräußerung den Wegfall eines zuvor bestehenden Rückgabeausschlussgrundes bewirkt hat. Ein solcher Ursachenzusammenhang zwischen investiver Veräußerung und Wegfall des bisherigen Ausschlussgrundes ist anzunehmen, wenn das Ende der rückgabehindernden Nutzung des betroffenen Grundstücks in der planmäßigen Verwirklichung des investiven Vorhabens angelegt ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 20.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 31.98 vom 29.07.1999

Rechtsgebiete:VermG, BGB, InVorG
Schlagworte:Investiver Verkauf, Erlösauskehr, Rückgabeausschlußgrund, grundstücksübergreifende Bebauung, Nutzungsänderung, öffentliches Interesse i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG, Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit, erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens, Unmöglichkeit der Rückgabe "von der Natur der Sache her", zivilrechtliche objektive Unmöglichkeit, tatsächliche und natürliche Unmöglichkeit, Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen, Unmöglichkeit der Rückgabe wegen dadurch drohender Nutzungskonflikte, sozialverträglicher Ausgleich, Bauordnungswidrigkeit, Überbau, Stammgrundstück, Wahrung baulicher Funktionseinheiten.
Stichwort:grundstücksübergreifende Bebauung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Rückgabe des Eigentums an Grundstücken ist auch dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her nicht mehr möglich, wenn sie schwerwiegende nachbarrechtliche Nutzungskonflikte verursachen würde.

2. Eine grundstücksübergreifende Bebauung führt regelmäßig nicht zum Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn ein Stammgrundstück feststellbar ist und eine Rückgabe daher nicht zur eigentumsrechtlichen Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten führt.

Urteil des 7. Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 -

I. VG Meiningen vom 26.01.1998 - Az.: VG 5 K 687/95.Me -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 31.98


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