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Grundstückskaufvertrag

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 OB 31/08 vom 17.03.2008

Rechtsgebiete:GVG, VwGO
Schlagworte:Abwasser, Feststellungsklage, Grundstückskaufvertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Ratsbeschluss, Rechtsverhältnis, Regenwassersammelanlage, Verwaltungsrechtsweg
Stichwort:Grundstückskaufvertrag
Leitsatz:Bei der Zuordnung zum öffentlichen Recht oder zum bürgerlichen Recht aufgrund der von einer Behörde gewählten Handlungsform ist die Rechtsform des staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger in den Blick zu nehmen. Dass jeder Handlungsform im Außenverhältnis zunächst ein interner Willensbildungsakt vorausgeht, kann hingegen für die Frage des Rechtswegs nicht als maßgeblich angesehen werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 OB 31/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 39/07 vom 31.10.2007

Rechtsgebiete:BeurkG, BNotO
Schlagworte:Notar, Pflichtverletzung, Beurkundung, Grundstückskaufvertrag, Kaufvertrag, Grundstück, Warnpflicht, Hinweispflicht
Stichwort:Grundstückskaufvertrag
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 39/07

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 1110/04 vom 11.04.2007

Rechtsgebiete:GG, WRV, BGB, VwKostVO
Schlagworte:Verwaltungsgebühr, Kostenbescheid, Kirchenaufsicht, Genehmigung, Grundstückskaufvertrag
Stichwort:Grundstückskaufvertrag
Leitsatz:Der Erlass eines Kostenbescheides für die Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages begegnet einem Käufer gegenüber, der nicht Mitglied der veräußernden Religionsgemeinschaft ist, keinen Bedenken.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 1110/04

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 106/06 vom 04.07.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Einwilligungsvorbehalt, Grundstückskaufvertrag, Einigung Verfahrensgang: LG Hannover 3 T 14/06 vom 02.05.2006
Stichwort:Grundstückskaufvertrag
Leitsatz:1. Die Vorschrift des § 130 Abs. 2 BGB ist auf die Beschränkung des Betroffenen in seiner Geschäftsfähigkeit durch Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 BGB entsprechend anzuwenden.

2. Ein nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags mit Auflassungserklärung angeordneter Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB berührt die Wirksamkeit der Einigung nicht und steht der Eigentumsumschreibung nicht entgegen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 106/06


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