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Grundstückskauf

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 303/04 vom 01.06.2005

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Notarhaftung, Grundstückskauf, Subsidiarität
Stichwort:Grundstückskauf
Leitsatz:Zur Subsidiarität der Notarhaftung im Fall der Verletzung der allgemeinen Betreuungspflicht bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 303/04



OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 8/04 vom 19.08.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Grundstückskauf, Formbedürftigkeit, Geschäftseinheit
Stichwort:Grundstückskauf
Leitsatz:1. Die bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags vorhandene Vereinbarung der Kaufvertragsparteien über die Zahlung eines Entgelts/Ausgleichs für die Besitzüberlassung des Grundstücks an den Käufer in der Zeit bis zur Zahlung der vereinbarten ersten Kaufpreisrate kommt als Teil eines nach den Vorstellungen und dem Willen der Parteien einheitlichen Kaufvertrags in Betracht.

Ist in einem solchen Fall die genannte Zahlungsvereinbarung nicht bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrags berücksichtigt und mithin nicht beurkundet worden, ist nach § 139 BGB im Zweifel von der Formnichtigkeit des gesamten Kaufvertrags auszugehen.

2. Bei Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags ist eine daran anknüpfende Haftung eines Vertragspartners gegenüber dem anderen Teil aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB n.F.) nur unter besonderen - im konkreten Fall zu verneinten - Voraussetzungen anzunehmen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 8/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 10.02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:VermG, ZGB DDR, FGB DDR
Schlagworte:Redlicher Erwerb, Grundstückskauf, Zweiterwerb, Schwarzgeldabrede, zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages, sittliche Anstößigkeit, Erwerbsbezogenheit, Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten, Verbot der Grundstückskonzentration.
Stichwort:Grundstückskauf
Leitsatz:Der Rechtserwerb an einem Grundstück ist nicht deshalb unredlich, weil der zugrunde liegende Kaufvertrag unter gleichzeitiger Vereinbarung von "Schwarzgeld" abgeschlossen worden ist. Ein mit einer Schwarzgeldabrede verbundener Kaufvertrag stellte unter den besonderen Gegebenheiten in der DDR keine sittlich anstößige, moralisch verwerfliche Manipulation im Sinne des Vermögensrechtes dar. Für die Beurteilung der sittlichen Anstößigkeit des Erwerbsvorganges ist es unerheblich, ob der an der Schwarzgeldabrede beteiligte Veräußerer selbst Restitutionsansprüche geltend macht oder ein früherer Inhaber des Vermögenswertes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 10.02


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