JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grundstücksgröße
| Rechtsgebiete: | ThürKAG, HofV, KAG-LSA |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, ungetrennte Hofräume, unvermessene Hofräume, Hofgrundstücke, Grundstück, Grundstücksbegriff, Buchgrundstück, wirtschaftlicher Grundstücksbegriff, Grundstücksgröße, Trennvermessung, Beitragsrecht |
| Stichwort: | Grundstücksgröße |
| Leitsatz: | Zur Beitragspflicht ungetrennter Hofräume. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZKO 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Verkehrsanlage, Straße, einmaliger Beitrag, Vorteil, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Gegenleistung, Zugang, gesicherter Zugang, Nutzungsdauer, übliche Nutzungsdauer, Grünanlage, Grünfläche, private Grünfläche, Immissionsschutz, Immissionsschutzstreifen, Schutzbepflanzung, Grundstücksgröße, Grundstücksfläche, Grundfläche, Buchgrundstück, Bebauungsplan, beplantes Gebiet, Nutzungsmaß, Maß der baulichen Nutzung, bauliche Nutzung, zulässige bauliche Nutzung, Verteilungsregelung, Ausnutzungsbehinderung, Nutzungsbeschränkung, Nutzungseinschränkung, Baubeschränkung, gewerbliche Nutzung, Gewerbegebiet, Gewerbegrundstück, Situationsgebundenheit |
| Stichwort: | Grundstücksgröße |
| Leitsatz: | Eine Satzungsbestimmung, wonach als maßgebende Grundstücksfläche in beplanten Gebieten die Fläche gilt, die der Ermittlung der zulässigen baulichen Nutzung zugrunde zu legen ist, umschreibt die gesamte Fläche eines Baugrundstücks, die innerhalb des Plangebiets gelegen ist. In beplanten Gebieten ist grundsätzlich die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene jeweilige Grundstücksfläche als Bauland anzusehen und somit in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Ausbauaufwands anzusetzen. Auch im Ausbaubeitragsrecht sind öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist. Das gilt auch für ein Gewerbegrundstück, dessen Nutzbarkeit durch einen wegen der benachbarten Wohnbebauung festgesetzten Immissionsschutzstreifen beschränkt wird. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11712/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ThürKAG, ThürKO, ThürWG, BauGB |
| Schlagworte: | Anschlussbeitrag, Entwässerungseinrichtung, Kanalanschluss, Anschluss- und Benutzungszwang, Rückstausicherung, Hebeanlage, Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit, Anschlusskosten, Grundstücksgröße, Verkehrswert, Vertrauensschutz, Baugenehmigung, Bindungswirkung, Innenbereich, Außenbereich, Straße, trennende Wirkung, Beitragsrecht |
| Stichwort: | Grundstücksgröße |
| Leitsatz: | 1. Eine Befreiung vom Anschlusszwang kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn die zur Beseitigung des Abwassers verpflichtete Gemeinde den Anschlusszwang nicht durchsetzen darf, weil er sich im Einzelfall als unverhältnismäßig darstellt. Dabei dürfen die Anschlusskosten nicht absolut betrachtet werden, sondern in Relation zum anzuschließenden Grundstück (Größe, Lage, Verkehrswert). 2. Ist bei der Ermittlung des Beitrags eine bauplanungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen (Abgrenzung Innen-/Außenbereich), weil die Bemessung der beitragspflichtigen Fläche solchen baurechtlichen Kriterien folgt, dann hat eine bestandskräftige Baugenehmigung gleichwohl keine förmliche Bindungswirkung für die beitragsrechtliche Veranlagung. Die Bewertung der Bauaufsichtsbehörde ist nur maßgebend, soweit sie auch zutrifft. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 810/02 | |
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