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Grundstücksentwässerungsanlage

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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 421/05 vom 19.04.2006

Rechtsgebiete:KAG LSA
Schlagworte:Gebühren, Benutzungsgebühren, Grundgebühren, Vorhalteleistungen, Anschluss, Grundstücksanschluss, Grundstücksentwässerungsanlage, Revisionsschacht, Abwasserbeseitigung
Stichwort:Grundstücksentwässerungsanlage
Leitsatz:Der Benutzungstatbestand für eine Grundgebühr ist bei einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung ab dem Zeitpunkt erfüllt, von dem der Gebührenpflichtige einen betriebsbereiten Anschluss an das Leitungsnetz unterhält. Für einen solchen Anschluss muss bei der Abwasserbeseitigung auf einem bebauten Grundstück zumindest eine Anbindung zwischen den als Grundleitungen bezeichneten Hauptabwasserleitungen des Gebäudes und dem Revisionsschacht bzw. dem Hauptkanal bestehen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 421/05




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