1. In Sachsen-Anhalt gilt der sog. "formelle Grundstücksbegriff" (Bestätigung von OVG LSA, Beschl. v. 16.07.2003 - 2 M 319/01 -).
2. Für jedes Buchgrundstück ist, soweit es beitragspflichtig ist, ein Straßenausbaubeitrag fest-zusetzen. Das Festsetzen eines Gesamtbeitrags für mehrere Buchgrundstücke macht den Bei-tragsbescheid unbestimmt und damit fehlerhaft.