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Grundstücksbegriff

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 ZKO 27/07 vom 27.11.2007

Rechtsgebiete:ThürKAG, HofV, KAG-LSA
Schlagworte:Ausbaubeitrag, ungetrennte Hofräume, unvermessene Hofräume, Hofgrundstücke, Grundstück, Grundstücksbegriff, Buchgrundstück, wirtschaftlicher Grundstücksbegriff, Grundstücksgröße, Trennvermessung, Beitragsrecht
Stichwort:Grundstücksbegriff
Leitsatz:Zur Beitragspflicht ungetrennter Hofräume.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZKO 27/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 2717/06 vom 04.01.2007

Rechtsgebiete:HBO
Schlagworte:Baugrundstück, Baulast, Bauplanungsrecht, Grundstücksbegriff, Vereinigungsbaulast
Stichwort:Grundstücksbegriff
Leitsatz:Eine Baulasterklärung, dass "die Flurstücke x und y bauordnungsrechtlich so beurteilt werden, als wenn sie zusammen ein Baugrundstück darstellten", kann bereits wegen des eindeutigen, auf das Bauordnungsrecht Bezug nehmenden Wortlautes, aber auch deswegen nicht in dem Sinne interpretiert werden, dass die Flurstücke bauplanungsrechtlich als ein Baugrundstück zu werten sind, weil damit an die Stelle des Buchgrundstücks als des bauplanungsrechtlich maßgeblichen Begriffs des Baugrundstücks ein durch die (Vereinigungs-)Baulast verändertes Grundstück treten würde.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 2717/06

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 68.06 vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, KAG
Schlagworte:Beschwerde, Abgabenbescheid, Vollziehung, Anschlussbeitrag, Schmutzwasserentsorgung, Altanschluss, Grundstücksbegriff, durchlaufendes Grundstück, wirtschaftliche Einheit, Verjährung, Vertrauensschutz, Bestimmtheit Maßstabsregelung, unbeplanter Innenbereich, Zahl der zulässigen Vollgeschosse, Außenbereich, Veranlagung im Außenbereich, Vorteilslage, Baulandqualität
Stichwort:Grundstücksbegriff
Leitsatz:Zur Beurteilung sog. durchlaufender Grundstücke nach dem wirtschaftlichen Grundstücksbegriff bei der Veranlagung zu Anschlussbeiträgen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 68.06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10724/06.OVG vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:KAG, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Entwässerungseinrichtung, Festsetzung, Heranziehung, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Beitragserhebung, Einmaligkeit der Beitragserhebung, Umlegung, Umlegungsverfahren, Baulandumlegung, grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff, Grundstücksbegriff, Grundbuchblatt, öffentliche Last, Einwurfsgrundstück, Zuteilungsgrundstück, Surrogation, Surrogationsgrundsatz
Stichwort:Grundstücksbegriff
Leitsatz:Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsentstehung und -erhebung verbietet die (erneute) Veranlagung von Grundstücksteilen, für die vor einer Baulandumlegung der Beitragsanspruch bereits entstanden und verjährt war.

Allein durch den Neuzuschnitt und die Umbenennung der Grundstücke im Umlegungsverfahren kann eine Beitragspflicht nicht erstmals entstehen.

Weil Beiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen, gehen sie in der Baulandumlegung auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über, bleiben also auch nach einem Umlegungsverfahren dem Teil der Erdoberfläche verhaftet, für den die Beitragspflicht sich konkretisiert hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10724/06.OVG


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