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Grundstücke

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 18 U 31/01 vom 03.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadenersatz, Schadensersatz, Grundstücke, Kaufvertrag, Eigenschaft, Zusicherung, Mangel, Mängel, Baurechtswidrigkeit, Flächenangaben, Mietzinsertrag, Miete, Ertrag, Gewährleistung
Stichwort:Grundstücke
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 18 U 31/01



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 A 03.40057 vom 09.07.2004

Rechtsgebiete:AEG, VwVfG, BayBO, BImSchV, BEMFV
Schlagworte:Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, Bahnfunk-Basisstation, Zulässigkeit des Plangenehmigungsverfahrens, Unanwendbarkeit der BayBO auf Bahnanlagen, Anwendbarkeit der 26. BImSchV auf Bahnanlagen, Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Grundstücke, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, Abwägung nachbarlicher Belange, Absicht der zusätzlichen Bebauung eines Grundstücks als nachbarlicher Belang
Stichwort:Grundstücke
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 A 03.40057

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 97/02 vom 21.04.2004

Rechtsgebiete:AKG, BBodSchG, PrPVG, PrWassG
Schlagworte:Altlasten, Bodenveränderung, schädliche, Deutsches Reich, Identität, Erlöschen von Ansprüchen, Grundstücke, kontaminierte, Kampfstoffe, Kriegsfolgen
Stichwort:Grundstücke
Leitsatz:1. Kampfstoffe, die nicht mehr zu militärischen Zwecken nutzbar sind oder von denen keine kampfmittelspezifischen Gefahren mehr ausgehen, können als Altlasten dem Regime des Bundes-Bodenschutzgesetzes unterliegen. Dazu gehören auch kontaminierte Grundstücke, auf denen ehemals Munition hergestellt wurde und von denen die Kampfmittel entfernt worden sind.

2. Hat eine schädliche Bodenveränderung die materielle Polizeipflicht des Deutschen Reiches begründet, ist diese nicht nach § 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes erloschen. Denn diese ist kein Anspruch im Sinne des Gesetzes, sondern eine gegenüber der Allgemeinheit bestehende Verpflichtung. Sie ist heute der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar zuzurechnen, weil diese mit dem Deutschen Reich (teil)identisch ist.

3. Die Verpflichtung zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz kann der Bundesrepublik Deutschland trotz ihrer Eigenschaft als Hoheitsträgerin durch Verwaltungsakt auferlegt werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LC 97/02

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 150/03 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:NKAG
Schlagworte:Grundstücke, großflächige, , Nutzung, bestimmungsgemäße, , Vorteil: Waldgrundstücke
Stichwort:Grundstücke
Leitsatz:Bei großflächigen, an mehrere Straßen angrenzenden Grundstücken ist der beitragsrelevante Vorteil nur in Ausnahmefällen - etwa bei unterschiedlicher Nutzung oder Ausrichtung der inneren Erschließung - auf Teilflächen begrenzt.

Ein wirtschaftlicher Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG setzt die Realisierbarkeit nicht jeder, sondern nur der bestimmungsgemäßen Grundstücksnutzung voraus.

Ob Waldgrundstücke vom Straßenausbau nur bei einem Herauffahrenkönnen oder schon bei einem Betretenkönnen bevorteilt sind, beurteilt sich danach, ob sie ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nach Erholungszwecken oder der Bewirtschaftung dienen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 150/03


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