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Grundschuld

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 170/08 vom 18.02.2009

1. Bewilligen zwei Grundstückseigentümer, die ideelle Miteigentümer zu je 1/2 sind, die Eintragung einer Grundschuld am Gesamtgrundstück, ist die Löschung der Grundschuld nur auf einer der ideellen Grundstückshälften ausgeschlossen.

2. Eine anfängliche Übersicherung des Kreditgebers durch Einräumung einer Grundschuld begründet nur dann eine Sittenwidrigkeit, wenn bereits bei Vertragsschluss gewiss ist, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung bestehen wird.

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 983/06 vom 19.11.2008

Die Gemeinde kann die Höhe des Kostenerstattungsbetrags und dessen Berechnung in einer Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung nach dem Städtebauförderungsrecht als Pauschale vereinbaren (wie BVerwG, Beschluss vom 21.09.2005 - 4 B 57/05 -).

Zur Einrede eines Anspruchs auf Anpassung des Vertrages.

BFH – Urteil, III R 48/05 vom 29.05.2008

Ob die unterhaltsberechtigte Person über ein nicht geringes Vermögen verfügt, bestimmt sich nach dessen Verkehrswert. Der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks wird nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auch durch ein dinglich gesichertes Veräußerungs- und Belastungsverbot gemindert.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 85/07 vom 21.12.2007

Der Streitwert für eine Klage auf Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld ist regelmäßig nicht auf den vollen, sondern auf 20 % des Nominalwerts des Grundpfandrechts anzusetzen.

BAG – Urteil, 6 AZR 377/07 vom 28.11.2007

Schließt der Insolvenzverwalter mit einem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, einen Vergleich, so bindet dieser die Gesellschaftsgläubiger grundsätzlich auch dann, wenn damit die persönliche Haftung des Gesellschafters teilweise erlassen wurde.

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 97/07 vom 24.10.2007

Soll die zur Sicherung eines einem Dritten gewährten Darlehens bestellte Grundschuld auch künftige Ansprüche des Kreditgebers (hier aus einem Kontokorrentkredit) gegen den Hauptschuldner sichern, muss der Sicherungsgeber hierauf ausdrücklich und unmissverständlich hingewiesen werden. ein nur formularmäßiger Hinweis genügt nicht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 7/07 vom 11.07.2007

Zur Frage der analogen Anwendung des § 216 Abs. 2 BGB auf das als Sicherheit dienende Schuldversprechen in notarieller Grundschuldbestellungsurkunde.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 27 U 13/06 vom 31.05.2007

Die Tilgung der gesicherten Forderung durch den persönlichen Schuldner, der zugleich Eigentümer ist, führt dazu, dass der ihm aus der Sicherungsabrede zustehende, durch die Forderungstilgung aufschiebend bedingte Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld unbedingt wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 89/06 vom 12.03.2007

1. Die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung des Versicherungsgebers auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten bei Bestellung einer Grundschuld aus Anlass einer bestimmten Kreditaufnahme ist in aller Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBG, was auch dann gilt, wenn der Dritte der Ehegatte des Sicherungsgebers ist.

2. Überraschenden Charakter im Sinne des § 3 AGBG hat eine formularmäßige Zweckerklärung insbesondere dann, wenn sie von den - durch den Anlass der Sicherungsabrede begründeten - Erwartungen des Sicherungsgebers deutlich abweicht.

3. Solche Erwartungen können durch eine bestimmte Darlehensgewährung geprägt sein, wenn zwischen der Darlehensgewährung und der Grundschuldbestellung mit Zweckerklärung ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 12/06 vom 12.07.2006

Der von einem Gesamtschuldner beauftragte Rechtsanwalt begeht nicht ohne Weiteres dadurch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten des anderen Gesamtschuldners, dass er seinem Mandanten bei der Suche nach einem neuen Darlehensgeber behilflich ist, sich von beiden finanzierenden Banken im Rahmen des Ablösevorgangs als Treuhänder beauftragen und Grundschulden abtreten lässt und nach Ablösung aufgrund einer auf dem Grundbesitz des passiv bleibenden Gesamtschuldners eingetragenen Grundschuld die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz betreibt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 269/06 vom 04.07.2006

1. Auch die berichtigende Löschung eines Grundpfandrechts bedarf gemäß § 27 Satz 1 GBO der Zustimmung des im Zeitpunkt der Löschung eingetragenen Grundstückseigentümers.

2. Trotz Erteilung einer Löschungsbewilligung ist auch der frühere Eigentümer, der die Grundschuld bestellt hat, nicht antragsberechtigt nach § 13 GBO für eine Löschung, wenn vereinbarungsgemäß nur auf die persönliche Schuld geleistet worden ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 495/05 vom 18.05.2006

Wird zur Durchführung einer Kapitalerhöhung als Sacheinlage ein Grundstück in die GmbH eingebracht, so ist bei der vom Registerrichter vorzunehmenden Überprüfung der Werthaltigkeit nicht nur auf den Verkehrswert des Grundstückes abzustellen, sondern eine bereits auf dem Grundstück lastende und bestehen bleibende Grundschuld, die der Absicherung bereits bestehender Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft dient, wertmindernd zu berücksichtigen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 82/04 vom 04.05.2006

1. Zur Entstehung einer Gebühr nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 KostO neben der Gebühr für die Beurkundung, wenn der Notar im Rahmen einer Grundschuldbestellung durch ihm persönlich bekannte Beteiligte eine Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz vornimmt.

2. Kostenschuldner des Notars für diese Gebühr sind die Grundschuldbesteller auch dann nicht, wenn sie in der Urkunde die Kosten der Beurkundung und ihrer Ausführung übernommen haben.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 155/05 vom 20.04.2006

Sichert eine Grundschuld eine Bürgschaftsforderung und wird das Grundstück unter Übernahme der Grundschuld von dem Hauptschuldner erworben, betreibt sodann der Gläubiger wegen der Bürgschaftsforderung die Zwangsversteigerung, dann führt die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistete Zahlung nicht nur zur Tilgung der Grundschuld, sondern auch zum Erlöschen der gegen den Hauptschuldner bestehenden Forderung.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 12 U 39/05 vom 26.09.2005

Eine Bank darf eine Grundschuld nur verwerten für die Forderungen, für die sie nach der Sicherungsabrede haftet. Dazu gehört nicht eine Forderung aus § 812 BGB, die die Bank durch Rücküberweisung des Betrages begründet hat, den der Kunde auf einen wegen Anfechtung nichtigen Darlehensvertrag gezahlt hat.

Auch Kreditverträge können nach allgemeinen Grundsätzen wegen Irrtums angefochten werden.

BGH – Urteil, III ZR 306/04 vom 02.06.2005

a) Der Notar ist verpflichtet, die Erwerber eines Erbbaurechts darauf hinzuweisen, daß der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilen, jedoch zur Belastung verweigern kann, wenn die Zustimmungsbedürftigkeit dieser Verfügungen Inhalt des Erbbaurechts ist (§ 5 ErbbauVO) und der Notar, z.B. aufgrund einer in dem Kaufvertrag enthaltenen Belastungsvollmacht, damit rechnen muß, daß die Erwerber das Recht zur Finanzierung des Kaufpreises belasten wollen.

b) Der Notar ist in derartigen Fallgestaltungen weiter verpflichtet, die Erwerber über die Gefahren einer "gespaltenen" Eigentümerzustimmmung zu belehren und ihnen Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, aufzuzeigen.

BGH – Urteil, 5 StR 283/04 vom 12.05.2005

Erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB sind nur solche Gesichtspunkte, die nach Art des Geschäfts für einen durchschnittlichen Anleger von Bedeutung sein können; maßgeblich sind dabei die Erwartungen des Kapitalmarkts.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 224/04 vom 25.02.2005

Die Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks, "das auf dem Grundstück zur Erstellung kommende Anwesen als Studentenwohnungen mit Büros und Läden für immer zu benutzen und zu betreiben", kann nicht Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein.

BGH – Urteil, III ZR 101/03 vom 11.11.2004

Zur Frage einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit, wenn der geschädigte Grundstückskäufer wegen der Unwirksamkeit des Kaufvertrags zwar gegen den Verkäufer einen Kaufpreisrückzahlungsanspruch hat, dieser jedoch nur Zug-um-Zug gegen Erteilung einer Löschungsbewilligung für die auf dem Grundstück des Verkäufers zugunsten des kaufpreisfinanzierenden Kreditinstituts eingetragene Grundschuld zu erfüllen ist und der Geschädigte zur Ablösung des Kredits nicht in der Lage ist.

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 117/04 vom 30.06.2004

Bei der Grundbucheintragung einer Grundschuld ist die Angabe eines Höchstzinssatzes auch bei der Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz erforderlich, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.

BFH – Urteil, III R 50/01 vom 24.06.2004

1. Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstück führt regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers an Grundstück und Gebäude.

2. Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an den auf das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend seinem wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.

BGH – Urteil, III ZR 335/03 vom 17.06.2004

a) Die Pflicht, den eingetragenen Eigentümer eines restitutionsbelasteten Grundstücks nach § 31 Abs. 2 VermG über den Eingang eines Restitutionsantrags zu informieren, will auch den Restitutionsantragsteller im Blick auf das Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG vor einem Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs und einer Aushöhlung der künftigen Rechtsstellung schützen (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 143, 18).

b) Der Verfügungsberechtigte ist nach § 3 Abs. 5 VermG verpflichtet, sich zeitnah vor einer vorgesehenen Verfügung nach dem Vorliegen einer vermögensrechtlichen Anmeldung zu erkundigen.

c) Wird ein Grundstück unter Verstoß gegen das Unterlassungsgebot mit einem Grundpfandrecht belastet und beruht dies sowohl auf einem schuldhaften Verstoß des Verfügungsberechtigten gegen seine Vergewisserungspflicht (§ 3 Abs. 5 VermG) als auch auf einer Amtspflichtverletzung der Behörde, die den Verfügungsberechtigten nicht nach § 31 Abs. 2 VermG unterrichtet hat, kann es dem Restitutionsantragsteller grundsätzlich nicht zugemutet werden, den Verfügungsberechtigten vor der Bestandskraft des Rückgabebescheids des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen auf Beseitigung der Belastung, Schadensersatz oder Sicherstellung in Anspruch zu nehmen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 34/04 vom 09.03.2004

Überträgt der Veräußerer ein Grundstück auf den Erwerber, der mit Ausnahme eines Grundpfandrechts keine Belastungen übernimmt, und ist in einem mit "Auflassung, Grundbucherklärungen" überschriebenen Absatz der Urkunde nur die Eigentumsumschreibung beantragt, kann der Antrag des Notars auf Vollzug "der in der Urkunde enthaltenen Anträge" nicht als Antrag auf Umschreibung frei von den nicht übernommenen Belastungen ausgelegt werden (Abgrenzung zu BayObLG Rpfleger 1994, 58).

BGH – Urteil, III ZR 77/03 vom 12.02.2004

Enthält der beurkundete Vertrag eine ungesicherte Vorleistung, so hat der Notar nicht nur über die Folgen zu belehren, die im Falle einer Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten eintreten, sondern auch Wege aufzuzeigen, wie diese Risiken vermieden werden können (im Anschluß an BGH, Urteil vom 15. April 1999 - IX ZR 93/98 - NJW 1999, 2188, st. Rspr.). Der Notar darf sich hierbei jedoch damit begnügen, die sich nach dem Inhalt des Geschäfts und dem erkennbaren Willen der Beteiligten unter Berücksichtigung auch ihrer Leistungsfähigkeit anbietenden, realistisch in Betracht kommenden Sicherungsmöglichkeiten zu nennen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 15. Januar 1998 - IX ZR 4/97 - WM 1998, 783).

BAYOBLG – Beschluss, 1Z AR 2/04 vom 02.02.2004

Zur schlüssigen Darlegung einer Streitgenossenschaft im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn der Kläger mit der Klage die Feststellung der Nichtigkeit eines Kaufvertrages gegenüber dem Vertragspartner und gegenüber einem Dritten (hier: Gläubiger von im Zusammenhang mit dem Kauf übernommenen Verbindlichkeiten) begehrt.

BGH – Urteil, III ZR 39/03 vom 08.01.2004

Das Unterlassen des Gebrauchs eines "Rechtmittels" liegt nicht schon dann vor, wenn ein am Beurkundungsverfahren Beteiligter es (hier: vertreten durch einen Rechtsanwalt) sorgfaltswidrig unterlassen hat, Unzulänglichkeiten in dem ihm zugänglich gemachten Urkundenentwurf des Notars aufzudecken, durch deren Prüfung und Berichtigung weitere Mängel in der daraufhin beurkundeten vertraglichen Regelung, die dem Notar als Amtspflichtverletzung angelastet werden, hätten vermieden werden können.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 248/03 vom 10.09.2003

1. Die Aussetzung wegen "unbilliger Härte" im vorläufigen Rechtsschutz kommt nur in Betracht, wenn die durch die sofortige Vollziehung drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer durch eine spätere Rückzahlung wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Beitragspflichtigen bedroht ist. Notwendig ist, dass der schwere Nachteil gerade durch die sofortige Vollziehung der streitigen Abgabenschuld droht.

2. Liegt aus einem anderen Rechtsverhältnis eine Löschungsbewilligung vor, so ist es dem Grundeigentümer zuzumuten, ein neues Grundpfandrecht zu bestellen. Ob auch die Parzellierung des Grundstücks und daraus folgend ein Teilverkauf des Grundeigentums verlangt werden kann, bleibt offen.

3. Auch wenn eine Aussetzung der Vollziehung wegen "unbilliger Härte" im gerichtlichen Verfahren nicht in Betracht kommt, ist nicht ausgeschlossen, dass Billigkeitsentscheidungen nach § 135 BauGB getroffen werden könnten, die dann aber eines besonderen Antrags bedürfen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 137/03 vom 06.08.2003

Hat der Schuldner eine Zahlungsverpflichtung mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung notariell beurkunden lassen und den Notar ermächtigt, dem Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen, kann er diese Ermächtigung nicht mehr widerrufen, sobald der Gläubiger eine Ausfertigung der Urkunde erhalten hat. Das gilt auch im Verfahren auf Anweisung an den Notar, dem Gläubiger eine zweite vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 67/03 vom 06.06.2003

Ein im Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnis kann vormundschaftsgerichtlich erst dann genehmigt werden, wenn das Gericht die gegenüber dem Betroffenen behaupteten Forderungen daraufhin geprüft hat, ob ihre Höhe, Plausibilität, mögliche Durchsetzbarkeit und rechtliche Grundlage schlüssig dargelegt sind.

BAYOBLG – Urteil, 1Z RR 3/03 vom 03.04.2003

Anspruch des Entschädigungsverpflichteten aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Zahlungsempfänger im Falle einer entgegen der Hinterlegungsverpflichtung nach Art. 35 Abs. 1 BayEG erfolgten Zahlung der Enteignungsentschädigung unmittelbar an einen Entschädigungsberechtigten.

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