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Grundsatzbeschwerde

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 9 AZN 792/06 vom 23.01.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, BAT, TVöD
Schlagworte:Grundsatzbeschwerde
Stichwort:Grundsatzbeschwerde
Leitsatz:Der Beschwerdeführer hat die nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG von ihm darzulegende entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig so konkret zu formulieren, dass sie mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann; das schließt im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus. Unzulässig ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft.
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZN 792/06



BAG – Beschluss, 3 AZN 108/06 vom 25.07.2006

Rechtsgebiete:GG, ArbGG
Schlagworte:Grundsatzbeschwerde
Stichwort:Grundsatzbeschwerde
Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZN 108/06

BAG – Beschluss, 9 AZN 226/06 vom 13.06.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, ArbStättV, GG
Schlagworte:Grundsatzbeschwerde
Stichwort:Grundsatzbeschwerde
Leitsatz:Ein Rechtsgrund zur Zulassung der Revision besteht regelmäßig nur dann, wenn sich das Landesarbeitsgericht mit der vom Beschwerdeführer in der Beschwerde formulierten Rechtsfrage befasst hat, sie also beantwortet hat. Es genügt nicht, dass das Landesarbeitsgericht nach Auffassung des Beschwerdeführers sich mit Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung hätte befassen müssen, die sich nach der vom Landesarbeitsgericht gegebenen Begründung nicht stellen.

Hinweis des Senats:

Abgrenzung zu BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 63 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZN 226/06

BAG – Beschluss, 9 AZN 289/99 vom 22.06.1999

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG, TVG
Schlagworte:Grundsatzbeschwerde - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Stichwort:Grundsatzbeschwerde
Leitsatz:Leitsatz:

Die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht kann nicht mit der Grundsatzbeschwerde angefochten werden, wenn die Parteien über die Auslegung einer Betriebsvereinbarung streiten, die zwischen dem Hauptvorstand einer Gewerkschaft und deren Gesamtbetriebsrat zur Regelung der Vergütung der bei der Gewerkschaft beschäftigten Arbeitnehmer abgeschlossen ist. § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG privilegiert ausschließlich Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung eines Tarifvertrages i.S.v. § 1 TVG (Fortführung BAG Beschluß vom 24. Februar 1981 - 6 AZN 471/81 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

Aktenzeichen: 9 AZN 289/99
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Beschluß vom 22. Juni 1999
- 9 AZN 289/99 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 5 Ca 128/95 -
Urteil vom 23. April 1996

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 2/17/6 Sa 1733/96 -
Urteil vom 25. November 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZN 289/99


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