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Grundsatz Typengerechtigkeit

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 2921/06 vom 05.11.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Abwassergebühren, Kleinkläranlage, Starkverschmutzerzuschlag, Gleichheitssatz, Grundsatz Typengerechtigkeit
Stichwort:Grundsatz Typengerechtigkeit
Leitsatz:1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn die Gemeinde für die Entsorgung von Fäkalschlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen - wegen des höheren Verschmutzungsgrads und damit verbunden des erhöhten Reinigungsaufwands im Klärwerk - höhere Gebührensätze als für normales häusliches Abwasser festsetzt und sie gleichzeitig für gewerbliche Starkverschmutzer, die in die zentrale Abwasserbeseitigung entsorgen, auf die Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlags verzichtet (im Anschluss an Senatsurteil vom 24.7.2003 - 2 S 2700/01 -, BWGZ 2003, 810).

2. Dass Grundstücke mit Anschluss an die dezentrale Abwasserbeseitigung (Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) kein Niederschlagswasser der Kläranlage zuführen, darf als Ausprägung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit bei der Gebührenkalkulation grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2921/06




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