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Grundsatz der Steuergerechtigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 8.04 vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Schwankungsbreite der Einspielergebnisse, Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler, Abwälzbarkeit der Automatensteuer, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, durchschnittlich gleiche Belastung der Automatenaufsteller, Beweisführungslast und Beweislast, gerichtliche Sachaufklärungspflicht, Kontrolle der Gemeinden über die Rechtmäßigkeit ihrer Satzungen
Stichwort:Grundsatz der Steuergerechtigkeit
Leitsatz:1. Die Vereinbarkeit einer nach dem Stückzahlmaßstab erhobenen Vergnügungssteuer mit dem Gleichheitssatz ist im Ausgangspunkt nach vergleichbaren Grundsätzen zu beurteilen wie ihre Übereinstimmung mit Art. 105 Abs. 2 a GG. Gemessen hieran kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig nicht allein durch den Nachweis einzelner mehr oder minder stark voneinander abweichender Einspielergebnisse von Gewinnspielautomaten begründet werden (Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - <zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen>).

2. Eine allgemeine prozessuale Beweisführungslast der Gemeinden zur Rechtmäßigkeit ihrer Vergnügungssteuersatzung besteht nicht. Sie sind allerdings materiell-rechtlich gehalten, bei begründeten Zweifeln an den Voraussetzungen und Auswirkungen der Satzung deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.

3. Bei der Bestimmung der die Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts steuernden Mitwirkungslast der Prozessbeteiligten ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Gemeinde auf der Grundlage einer am Stückzahlmaßstab orientierten Vergnügungssteuersatzung in aller Regel nicht über Einspielergebnisse der Geräte der Aufsteller verfügen wird und die Aufsteller gestützt hierauf grundsätzlich auch nicht zur Vorlage entsprechender Daten wird verpflichten können.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 8.04



THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 645/02 vom 29.11.2004

Rechtsgebiete:GG, VwGO, UStG, EWG RL-388/77
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Prüfungsmaßstab, erdrosselnde Wirkung, Steuersatz, Betriebsergebnis, Beweiserhebung, Stückzahlmaßstab, Besteuerungsmaßstab, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, manipulationssichere Zählwerke, Selbstbeschränkungsvereinbarung, Verwaltungspraktikabilität, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kalkulatorische Abwälzung, Typisierung, Lenkungszweck, Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers, Umsatzsteuer, Anmeldung zur Umsatzsteuer, Grundsatz zur steuerlichen Neutralität, Darlegungs- und Beweislast, Satzungsmangel, unbillige Härte
Stichwort:Grundsatz der Steuergerechtigkeit
Leitsatz:Zum Maßstab der Vergnügungssteuer auf Spielapparate.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 645/02

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 ZEO 937/99 vom 31.07.2003

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab, Stückzahlmaßstab, Spielapparate, manipulationssichere Zählwerke, Selbstbeschränkungsvereinbarung, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, Verwaltungspraktikabilität
Stichwort:Grundsatz der Steuergerechtigkeit
Leitsatz:Der Stückzahlmaßstab ist auch angesichts heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse weiter als tauglicher Steuermaßstab bei der Erhebung der Spielautomatensteuer anzusehen; er entspricht auch dem Grundsatz der Steuergerechigkeit.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZEO 937/99

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 489/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:EGV, GG, VwGO, AO 1977, ThürKAG, EWGRL-6-RL-77/388, GewO, SpielV
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab, Satzungsgrundlage, örtliche Aufwandsteuer, Gleichartigkeitsverbot, Edukationseffekt, erdrosselnde Wirkung, kalkulatorische Abwälzbarkeit, Lenkungszweck, herkömmliche Kommunalsteuer, Stückzahlmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Pauschsteuer, lockerer Bezug, Schwankungsbereich, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, Verwaltungspraktikabilität, Typisierung, Spielapparate, manipulationssichere Zählwerke, Deklarationsprinzip, Verifikationsprinzip, Wettbewerbslage, Berufsfreiheit, Berufswahl, Berufsausübung, 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, unmittelbare Wirkung, Vorlagepflicht, Abgabenbescheid, Bestimmtheit, Zusammenfassung mehrerer Abgabenschulden, Berichtigungsbescheid, unbillige Härte
Stichwort:Grundsatz der Steuergerechtigkeit
Leitsatz:1. Zur Vereinbarkeit der Vergnügungssteuersatzung einer Thüringer Gemeinde mit der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage und mit verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen.

2. Zu den Voraussetzungen einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen unbilliger Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (Fortführung der Senatsrechtsprechung mit Beschluss vom 4.12.2001 - 4 ZEO 839/00 -).
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 489/02


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