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Grundsatz der Gleichheit der Wahl

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 1.08 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:GG, KWG LSA
Schlagworte:Kommunalwahlen, Einteilung von Wahlbereichen, verfassungskonforme Auslegung, Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung von Landesrecht, Grundsatz der Gleichheit der Wahl, Grundsatz der Chancengleichheit, Berücksichtigung von örtlichen Verhältnissen, unzulässige pauschalisierende Betrachtungsweise, unzulässiges Kriterium der Vermeidung eines besonderen administrativen Aufwandes bei der Wahlbereichseinteilung, Überprüfung von Wahlbereichseinteilungen, Überprüfbarkeit der Elemente der Wahlbereichseinteilung und deren Gewichtung, eingeschränkte Überprüfung des endgültigen Entscheidungsakts von Wahlbereichseinteilungen
Stichwort:Grundsatz der Gleichheit der Wahl
Leitsatz:Die Einteilung eines Wahlgebiets nach § 7 Abs. 2 KWG LSA muss zur Wahrung der Grundsätze der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Wahlbewerber zu möglichst gleich großen Wahlbereichen führen. Abweichungen in der Größe müssen nachvollziehbar unter Angabe der Kriterien und ihrer Gewichtung begründet werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.08




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