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Grundsatz der geheimen Wahl

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 10 TaBV 55/08 vom 24.04.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, AGG
Schlagworte:Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitgliedern, Grundsatz der geheimen Wahl, Geschäftsordnung des Betriebsrats
Stichwort:Grundsatz der geheimen Wahl
Leitsatz:1. Für betriebsratsinterne Wahlen gelten die Vorschriften des § 19 Abs. 1 BetrVG entsprechend.

2. § 7 Abs. 2 AGG verpflichtet den Betriebsrat nicht, bestimmte Ausschüsse zu bilden.

3. Die Errichtung eines Personalausschusses für Betriebsratsmitglieder stellt keine nach § 78 Abs. 2 BetrVG verbotene Besser- oder Schlechterstellung dar.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 10 TaBV 55/08



LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 53/08 vom 19.09.2008

Rechtsgebiete:SGB IX, BetrVG, SchwbVWO
Schlagworte:Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Anfechtungsbefugnis, richtige Antragstellung, Wahlmanipulation, Grundsatz der geheimen Wahl, gerichtliche Nachprüfung des Wahlverhaltens, Briefwahl, Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe, Einschaltung von Boten
Stichwort:Grundsatz der geheimen Wahl
Leitsatz:Aus dem Grundsatz der geheimen Wahl folgt, dass das Wahlverhalten der Wähler weder durch Zeugenvernehmung noch durch eidesstattliche Versicherung gerichtlich nachgeprüft werden kann. Dies gilt auch bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 53/08


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