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grundsätzliche Pflicht der Tatsachengerichte zur Berücksichtigung neuer Lageberichte.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 217.02 vom 09.05.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der Tatsachengerichte zur Berücksichtigung neuer Lageberichte.
Stichwort:grundsätzliche Pflicht der Tatsachengerichte zur Berücksichtigung neuer Lageberichte.
Leitsatz:Bei den regelmäßig erstellten Lageberichten des Auswärtigen Amtes, die für die richterliche Aufklärung der maßgeblichen politischen Verhältnisse in den Herkunftsstaaten von zentraler Bedeutung sind, sind die mit Asylsachen befassten Verwaltungsgerichte grundsätzlich gehalten, sich von Amts wegen zu vergewissern, ob ein neuer Lagebericht zur Verfügung steht und asylrechtlich erhebliche Änderungen der politischen Verhältnisse in dem betreffenden Land beschreibt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 217.02




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