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Grundsätzlich keine Anknüpfung der Besteuerung an lediglich gedachte Sachverhalte

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, IV R 70/05 vom 20.09.2007

Rechtsgebiete:UmwStG 1977
Schlagworte:Eintritt einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft - Wertaufstockung gemäß § 24 UmwStG - Grundsätzlich keine Anknüpfung der Besteuerung an lediglich gedachte Sachverhalte
Stichwort:Grundsätzlich keine Anknüpfung der Besteuerung an lediglich gedachte Sachverhalte
Leitsatz:Tritt eine GmbH einer (bereits bestehenden) Kommanditgesellschaft als Komplementärin ohne Verpflichtung zur Leistung einer Einlage bei, werden hierdurch nicht die Bewertungswahlrechte des § 24 UmwStG eröffnet.
Volltext: BFH - Beschluss, IV R 70/05




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