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Grundsätze zur Ermessensprüfung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1962/02 vom 18.06.2003

Rechtsgebiete:BAT, BGB
Schlagworte:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze zur Ermessensprüfung, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Eingruppierung, Vertretung
Stichwort:Grundsätze zur Ermessensprüfung
Leitsatz:1. Bei der Vertretung muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz des Angestellten und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretenen vorliegen.

2. Der Arbeitgeber ist darlegungspflichtig dafür, dass zum Zeitpunkt der Übertragung diese Zuordnung zwischen Vertreter und Vertretenem aufgrund konkreter Dispositionen des Arbeitgebers bestanden hat.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1962/02




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