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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 5.02 vom 21.01.2003

Rechtsgebiete:GG, AuslG, VwGO, VwVG
Schlagworte:Anschlussrevision, unselbständige Anschließung, Beförderungsverbot, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeld für jeden Fall der Zuwiderhandlung, Kumulationsverbot, Zwangsgeld als präventives Beugemittel, strafähnliche Wirkung von Zwangsgeld, Verhältnismäßigkeit als Grundsatz des Vollstreckungsrechts, Grundrechtsschutz ausländischer juristischer Personen.
Stichwort:Grundrechtsschutz ausländischer juristischer Personen.
Leitsatz:1. Das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 AuslG hat eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel.

2. Die Anwendbarkeit der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Neuregelung der Anschlussrevision richtet sich nach der allgemeinen Übergangsvorschrift in § 194 Abs. 2 VwGO.

Nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht war eine (unselbständige) Anschließung nur im Rahmen der zugelassenen Revision zulässig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 5.02




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