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Grundrechtsbindung

Entscheidungen der Gerichte

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 363/08 vom 26.11.2008

1. Bei der Vergabe von öffentlichen Zuwendungen handelt der Zuwendungsgeber in der Regel nicht willkürlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er nach einem erkennbar "gleichheitsgerechten Verteilungsprogramm" vorgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220). Dazu hat er erstens in (grund)rechtskonformer Weise den aus seiner Sicht förderungswürdigen Lebenssachverhalt festzulegen (Festlegung des Förderzwecks), zweitens den insoweit begünstigten Personenkreis durch eine sachgerechte Vergleichsgruppenbildung abzugrenzen, drittens einen auf den Kreis der Begünstigten bezogenen nachvollziehbaren und sachgerechten Verteilungsschlüssel festzulegen und schließlich viertens das sich so ergebende Verteilungsprogramm auf alle Zuwendungsbewerber gleichmäßig anzuwenden.

2. Aus der Forderung, bei der Vergabe von Globalzuwendungen an politische ("parteinahe") Stiftungen alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland abzubilden (BVerfG, Urt. v. 14.07.1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1), folgt nicht zwingend die Verpflichtung, bei einer Landesförderung die regionale Stärke einer politischen Partei als Maßstab für den Verteilungsschlüssel zu wählen ("Landesmaßstab"). Vielmehr kann auch eine Orientierung der Höhe der Förderung an der bundesweiten Bedeutung der den Stiftungen nahe stehenden Parteien ("Bundesmaßstab") willkürfrei sein.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 6 Sa 1749/07 E vom 23.06.2008

1. Soweit in §§ 4, 5, 6 TVÜ-Bund unterschiedliche Regelungen zur Überleitung von Angestellten und Arbeitern enthalten sind, verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, sondern ist durch die vorher bestehenden unterschiedlichen Vergütungsstrukturen in Gestalt des BAT und des MTArb sachlich gerechtfertigt.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen des BAT / MTArb die beaufsichtigende Tätigkeit eines Angestellten vor Ablauf einer bestimmten Bewährungszeit geringer bewerten haben als die produktive Tätigkeit des unterstellten Arbeiters.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 2246/07 vom 13.03.2008

1. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes braucht bei der Berechnung des Vergleichsentgelts nach § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA lediglich den Ortszuschlag der Stufe 1 des § 29 Abschnitt B Abs. 1 BAT zu berücksichtigen, wenn auf das Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau die Richtlinien für Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung finden.

2. Die unterschiedliche Behandlung in § 5 Abs. 2 Satz 1, 2 TVÜ-VKA von Angestellten, deren Partner in ihrem jeweiligen Arbeitsverhältnis i. S. von § 29 Abschnitt B Abs. 5, Abs. 7 BAT ortszuschlagsberechtigt sind und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist und bei denen deshalb der Ortszuschlag der Stufe 2 in der Vergleichsentgeltberechnung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA Berücksichtigung findet, verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art. 6 Abs. 1 GG.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 214/07 vom 18.12.2007

Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 TVÜ-VKA sind wirksam und verstoßen nicht gegen Art. 3 GG.

BAG – Urteil, 6 AZR 95/07 vom 25.10.2007

Bei der Bildung des Vergleichsentgelts gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA ist der Ortszuschlag Stufe 1 auch dann zugrunde zu legen, wenn der im Anwendungsbereich des BAT verbliebene Ehegatte des überzuleitenden Beschäftigten wegen einer Teilzeitbeschäftigung nur den entsprechend seiner Teilzeit gemäß § 34 BAT gekürzten Ortszuschlag beanspruchen kann.

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 404/07 vom 09.08.2007

§ 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA i.V. mit der Protokollerklärung: Die Neubegründung eines sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisses nach einer Unterbrechungszeit von 1 Monat und 1 Tag nach Ende des vorhergehenden befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht rechtsmissbräuchlich. Es liegt kein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 TzBfG vor.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 2 Sa 1768/06 E vom 08.08.2007

Zu § 5 II S. 2 TVÜ-VKA

Berechnung des Vergleichsentgelts unter Berücksichtigung des Ehegattenzuschlags bei Überleitung eines bisher nach dem BAT vergüteten Vollzeitarbeitnehmers, der mit einer beamteten Vollzeitbeschäftigten verheiratet ist.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 179/06 vom 29.03.2007

Es verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG, wenn die Gemeinde in ihrer Friedhofssatzung den auf ihren Friedhöfen tätigen gewerblichen Bestattern die Vornahme von Dekorationen in den Aufbahrungsräumen und Trauerhallen sowie am offenen Grab trotz insoweit nachgewiesener Fachkunde nicht gestattet und diese Tätigkeit den zugelassenen Friedhofsgärtnern vorbehält.

BVERFG – Beschluss, 1 BvF 1/05 vom 13.03.2007

1. a) Auch die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, die den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum belassen, sondern zwingende Vorgaben machen, werden vom Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes gemessen, solange die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist.

b) Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind die Fachgerichte verpflichtet, solche gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an den Gemeinschaftsgrundrechten zu messen und gegebenenfalls ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG durchzuführen.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12 des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissions-berechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007.

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 1187/06 vom 18.01.2007

Eine befristet Beschäftigte, mit dem 31.12.2005 ausgeschiedene Angestellte der Bundesagentur für Arbeit kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den Nachzahlungsanspruch aus § 4 Abs. 8 Satz 6 TVÜ-BA beanspruchen. Die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs des TVÜ-BA in § 1 Abs. 1 verletzt das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 I GG.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2548/05 vom 12.10.2006

Der Leistungsausschluss für Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion (hier: Caverject) durch die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse verletzt weder das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit noch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit noch das grundrechtliche Gebot, die Ehe zu schützen, noch das Sozialstaatsprinzip. Die Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse können auch aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht keine Leistungsansprüche auf Erstattung der Aufwendungen für solche Arzneimittel herleiten.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 4 U 83/04 vom 05.09.2006

Es besteht keine Verpflichtung der öffentlichen Hand, ehemals volkseigene Grundstücke an die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte, die nach dem sog. Modrow-Gesetz vom 7. März 1990 einen Kaufantrag gestellt haben, zu veräußern. Eine solche Verpflichtung kann insbesondere nicht aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz oder dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung hergeleitet werden. Dies gilt jedenfalls für die Zeit nach Inkrafttreten des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes am 17. Dezember 2003.

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 4/00 vom 11.07.2006

1. Bei strittiger gemeinschaftsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Rechtslage gibt es keine feste Rangfolge unter den vom Gericht gegebenenfalls einzuleitenden Zwischenverfahren (Vorabentscheidung nach Art. 234 EG und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG).

2. Die Tariftreueregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 VgG Bln berührt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht und verletzt nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.

BAG – Urteil, 4 AZR 316/05 vom 07.06.2006

1. Ein Tarifvertrag kann die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Begründung eines Wohnsitzes am Ort seiner Tätigkeit begründen, wenn dieser Verpflichtung ein durch die Besonderheit des Arbeitsverhältnisses begründetes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers zu Grunde liegt (hier: Hausmeister).

2. Die Erfüllung einer solchen Verpflichtung richtet sich nicht nach melderechtlichen, sondern nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien (§ 7 BGB).

BAG – Urteil, 6 AZR 437/05 vom 27.04.2006

Nach § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT erhält der Angestellte den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und Stufe 2 (Ehegattenanteil) des für ihn maßgebenden Ortszuschlags nur zur Hälfte, wenn sein Ehegatte als Angestellter im öffentlichen Dienst steht und diesem ebenfalls der Ortszuschlag der Stufe 2 zustünde. Aus der Kürzungsregelung folgt nicht, dass bei unterschiedlichen Tarifklassen den Ehegatten mindestens ein gemeinsamer Ehegattenanteil in Höhe von 100 % des höheren Ortszuschlags erhalten bleiben muss.

BGH – Urteil, V ZR 134/05 vom 20.01.2006

Auch ein Flughafenbetreiber, der unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist, muss es wegen der konkret zu besorgenden Beeinträchtigung des Flugbetriebs nicht dulden, dass Flugblätter an Passagiere eines bestimmtes Fluges in der Absicht verteilt werden, eine im Rahmen dieses Fluges stattfindende Abschiebung zu verhindern oder mindestens zu verzögern.

LAG-BRANDENBURG – Urteil, 9 Sa 79/05 vom 30.06.2005

Die tarifvertragliche Versetzungsbefugnis nach § 5 Abs. 1 TV Ratio in d. F. v. 29.06.2002 beinhaltet eine nicht mehr mit den Wertungen des § 2 KSchG zu vereinbarende Regelung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Die Bestimmungen des TV Ratio beinhalten eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der Arbeitsvertraglichen Pflichten des von der Zuordnung zu V. betroffenen Arbeitnehmers. Dies ist ein Eingriff in den kündigungsschutzrechtlich gesicherten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 12 VA 2/04 vom 27.06.2005

1. Die Frage, ob eine Zivil- oder Handelssache i.S. von Art. 1 I HZÜ vorliegt, ist aufgrund einer autonom-staatsvertraglichen Qualifikation zu beantworten. Maßgebend ist, ob bei der Rechtsverfolgung private oder öffentliche Interessen im Vordergrund stehen. Wird eine auf einen Kartellverstoß gestützte Sammelklage nach US-amerikanischem Recht (class action) erhoben, die auch auf die Verpflichtung eines deutschen Unternehmens zur Zahlung von Strafschadenersatz (treble damages) an alle Arzneimittelkonsumenten in den USA gerichtet ist, so handelt es sich nicht um eine Zivil- und Handelssache in diesem Sinne.

2. Hilfsweise stünde der Anordnung der Zustellung dieser Klage im Wege internationaler Rechtshilfe im Inland der Souveränitätsvorbehalt gem. Art. 13 I HZÜ entgegen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sammelklage missbräuchlich erhoben wird, weil sie unter Ausnutzung publizistischen Drucks und der unbegrenzten Höhe des möglichen Strafschadensersatzes nur auf die Erzwingung eines Vergleichs abzielt. Die Offensichtlichkeit des Missbrauchs kann sich daraus ergeben, dass die als extraterritorialer Kartellrechtsverstoß bezeichneten Handlungen im Einklang mit einem Importverbot nach dem Recht der USA stehen.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1843/04 vom 15.04.2005

1. Wurde ein arbeitsloser Sozialhilfeempfänger einem kirchlichen Arbeitgeber, dessen Zweck die Schaffung und Förderung von Arbeitsangeboten für Arbeitslose ist, durch einen Träger der Sozialhilfe zugewiesen, schließt dies für den zugewiesenen Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit aus, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu verfolgen (im Anschluss an BAG vom 07.07.1999, AP Nr. 216 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

2. Auch wenn der Träger der Sozialhilfe im Zuweisungsbescheid bestimmt hat, dass die tarifvertraglichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes oder daran angelehnte Tarifvereinbarungen keine Anwendung in dem Arbeitsverhältnis finden, kann der ehemals arbeitslose Sozialhilfeempfänger Vergütungsansprüche nach diesen Regelungen gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.

3. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet Anwendung, wenn der kirchliche Arbeitgeber mit seinem "Stammpersonal" die Geltung des BAT-KF für deren Arbeitsverhältnisse vereinbart.

4. Ein sachlicher Grund, den von einem Träger der Sozialhilfe zugewiesenen Arbeitnehmer von Vereinbarungen über die Geltung des BAT-KF auszunehmen, liegt vor, wenn dieser gemeinnützige und zusätzliche Arbeit im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 BSHG geleistet hat(BAG, Urteil vom 09.05.1995 - 9 AZR 269/94 -). Hat der zugewiesene Arbeitnehmer Aufgaben in der Personalverwaltung des vom kirchlichen Arbeitgeber geförderten Personenkreises erledigt, handelt es sich nicht um zusätzliche Arbeit im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 BSHG, wenn die Aufgaben andernfalls vom "Stammpersonal" hätten erledigt werden müssen.

5. Soweit § 3 d (aa) BAT-KF in Übereinstimmung mit § 3 d (aa) BAT bestimmt, dass dieser Tarifvertrag nicht für Angestellte gilt, die Arbeiten nach § 260 SGB III oder nach §§ 19 und 20 BSHG verrichten, ist eine Inhaltskontrolle nach den für Tarifverträge geltenden Maßstäben vorzunehmen. Weder die Übernahme von Kosten durch den Träger der Sozialhilfe oder sonstige Stellen noch der Umstand, dass der Arbeitnehmer arbeitslos war und für ihn eine Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs. 1 BSHG geschaffen wurde, stellen - für sich genommen - sachgerechte Gründe dar, einen Arbeitnehmer von allgemeinen arbeitsvertraglichen Regelungen auszuschließen.

6. Für den Fall, dass die Anordnung der normativen Wirkung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen in § 3 Abs. 1 Arbeitsrechtsregelungsgesetz (Kirchengesetz) trotz Fehlens einer staatlichen Ermächtigung wirksam ist, ist der Ausschluss solcher Arbeitnehmer vom persönlichen Geltungsbereich des BAT-KF mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.

OLG-HAMBURG – Urteil, 1 Kart-U 2/04 vom 24.03.2005

1. Zur Frage der Erheblichkeit einer Falschbezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift.

2. Zur Nichtigkeit der Kündigung eines Girokonto-Vertrages durch die Postbank

BAG – Urteil, 4 AZR 171/03 vom 26.01.2005

Bei unterstellt gleichwertiger Arbeit - derselbe Arbeitswert bei auszuübenden Tätigkeiten als Pförtner und bei auszuübenden einfachen sowie angelernten Tätigkeiten in den Wirtschaftsbereichen (Reinigung, Küchen- und Wäschedienste) - werden durch die Einführung der Berufsgruppeneinteilung W durch die Anlagen 18 und 1d zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR DW) die betreffenden Mitarbeiterinnen nicht mittelbar diskriminiert.

OLG-HAMBURG – Beschluss, II-143/04 vom 03.12.2004

1. Nach Wegfall der unmittelbaren Gemeinwohl- und Grundrechtsbindung können öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen Bahnhofsverbote wie sonstige Private, die ihre Räume der Allgemeinheit zugänglich gemacht haben, erteilen, soweit nicht besondere gesetzliche Bindungen wie die Beförderungspflicht entgegenstehen.

2. Die Pflicht öffentlicher Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Personenbeförderung (§ 10 AEG) strahlt dahin aus, dass auch öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Allgemeinen den Zutritt zu Reisezwecken von einem Bahnhofsverbot ausnehmen müssen.

3. Bei Verurteilung wegen Hausfriedensbruches (Verstoß gegen Bahnhofsverbot) haben die Urteilsgründe die das berechtigte Interesse an der Erteilung des Hausverbots tragenden Umstände und die Reichweite des Hausverbots anzugeben. Eine weitergehende Darstellung der das Verbot veranlassenden Umstände erübrigt sich wegen der reduzierten Rechtmäßigkeitsanforderungen an ein Bahnhofsverbot.

BGH – Beschluss, IXa ZB 27/04 vom 05.11.2004

Führt die Erteilung des Zuschlags nach Maßgabe der im Versteigerungstermin vorliegenden Voraussetzungen zu einer Verschleuderung des Grundbesitzes, so ist das Vollstreckungsgericht in der Regel verpflichtet, einen Termin zur Verkündung der Entscheidung über den Zuschlag anzuberaumen.

BGH – Urteil, XI ZR 397/02 vom 02.12.2003

a) Eine erwerbswirtschaftlich tätige, aber ausschließlich von der öffentlichen Hand beherrschte Gesellschaft hat das in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Willkürverbot zu beachten.

b) Die ohne sachgerechten Grund erklärte Kündigung eines Girovertrages durch ein ausschließlich staatlich beherrschtes Kreditinstitut verstößt gegen das Willkürverbot und ist gemäß § 134 BGB nichtig.

c) Ein ausschließlich staatlich beherrschtes Kreditinstitut darf die politische Zielrichtung einer Partei nicht zum Anlaß für eine Kontokündigung nehmen, solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Partei nicht festgestellt hat.

BGH – Urteil, V ZR 424/02 vom 24.10.2003

Eine Gebietskörperschaft, die als Grundstückseigentümerin von der in einem privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß (hier: Genehmigung zum Sand- und Kiesabbau) vorgegebenen Trassenführung für die Erschließung des Abbaugebiets betroffen ist, unterliegt hinsichtlich der Benutzung ihrer Grundstücke keinem Duldungs- oder Kontrahierungszwang.

BAG – Urteil, 4 AZR 606/02 vom 15.10.2003

Eine tarifliche Regelung, die lediglich nicht vollbeschäftigtes Reinigungspersonal ohne sachlichen Grund aus dem persönlichen Geltungsbereich ausschließt, verstößt trotz der Tariföffnungsklausel in § 6 Abs. 1 BeschFG 1985 gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten (§ 2 Abs. 1 BeschFG 1985, jetzt § 4 Abs. 1 TzBfG).

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 C 03.518 vom 30.09.2003

Zum Rechtsweg für die Entscheidung über den behaupteten Anspruch auf gleichmäßige Berücksichtigung bei (Mitwirkung an der) Auftragserteilung an Bestattungsredner durch eine kommunale Bestattungsanstalt.

BGH – Urteil, XI ZR 403/01 vom 11.03.2003

a) Sparkassen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge unmittelbar an die Grundrechte (Art. 1-19 GG) gebunden.

b) Die ohne sachgerechten Grund erklärte Kündigung eines Girovertrages durch eine Sparkasse gemäß Nr. 26 Abs. 1 AGB Sparkassen verstößt gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Willkürverbot und ist gemäß § 134 BGB nichtig.

c) Eine Sparkasse kann ihren Girovertrag mit einer politischen Partei nicht mit der Begründung, diese verfolge verfassungsfeindliche Ziele, kündigen, solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Partei nicht festgestellt hat.

BAG – Urteil, 1 AZR 96/02 vom 10.12.2002

1. Ein Streik ist nicht allein deshalb rechtswidrig, weil gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber ein Firmentarifvertrag erzwungen werden soll.

2. Erkennbar abschließende verbandstarifliche Kündigungsschutzbestimmungen stehen während der tarifvertraglichen Laufzeit grundsätzlich der streikweisen Durchsetzung eines weitergehenden Kündigungsschutzes in einem Firmentarifvertrag mit einem verbandsangehörigen Arbeitgeber entgegen.

3. Ein Arbeitgeber kann sich nicht rechtswirksam gegenüber einer Gewerkschaft zur dauerhaften Beibehaltung seiner Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband verpflichten.

4. In einem Tarifvertrag kann der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, den tariflichen Kündigungsschutz mit den Arbeitnehmern auch einzelvertraglich zu vereinbaren.

BGH – Beschluss, III ZB 7/02 vom 31.10.2002

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Kabelgesellschaft nach dem Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz 1987 bzw. einer Medienbetriebsgesellschaft nach dem Bayerischen Mediengesetz 1992 (bzw. ihren Zessionaren) und dem Betreiber einer Kabelanlage wegen des Anspruchs auf ein vertragliches Teilnehmerentgelt ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.

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