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grundrechtlicher Abwehranspruch

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 4/04 vom 29.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO, SächsVwVG, AO
Schlagworte:Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Verwaltungsakt, Aufhebung der Vollziehung, Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch, grundrechtlicher Abwehranspruch, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:grundrechtlicher Abwehranspruch
Leitsatz:1. Die Befugnis des Verwaltungsgerichts zur Anordnung der Aufhebung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO umfasst die Aufhebung von Verwaltungsakten und damit auch die Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Beschränkungen können sich nur aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben.

2. Grundrechte schützen unabhängig von der Rechtsnatur des (rechtswidrigen) Eingriffs und damit gleichermaßen gegen Verwaltungsakte und öffentlich-rechtliche Realakte.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 4/04




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