JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grundordnung
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf, HRG, SächsHG |
| Schlagworte: | Universität, Senat, Wahl, Grundordnung, Hochschullehrer, Gruppenuniversität, Ersatzvornahme, gerichtlicher Kontrollumfang, Verfahrensgang: VG Dresden, 5 K 2467/03 vom 08.03.2006 |
| Stichwort: | Grundordnung |
| Leitsatz: | 1. Wird die Vorschrift einer Selbstverwaltungskörperschaft (hier: Grundordnung einer Universität) im Wege der Ersatzvornahme erlassen und werden die Androhung und die Ersatzvornahme nicht angefochten, hat sich die gerichtliche Kontrolle im Rahmen der Feststellungsklage auf die Mängel zu beschränken, die sich aus der Vorschrift selbst ergeben. Ob die Androhung oder Anordnung der Ersatzvornahme rechtmäßig oder rechtswidrig war, ist dagegen nicht zu prüfen. 2. Mitglieder kraft Amtes im Senat einer Hochschule sind auf die erforderliche Hochschullehrermehrheit anzurechnen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Hochschullehrer auf die Wahl der Senatoren kraft Amtes einen wesentlichen Einfluss haben. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 245/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LSA-HSG |
| Schlagworte: | Kurs, zahntechnischer, Prothetik, Satzung, Grundordnung, Zugang, Zulassung, Prüfung, Patientenschutz |
| Stichwort: | Grundordnung |
| Leitsatz: | 1.Zulassungsbeschränkungen innerhalb von Studiengängen bedürfen einer Rechtfertigung durch die Grundordnung der Hochschule. 2.Der Student darf von einem Kurs nicht ausgeschlossen werden, weil die Befürchtung besteht, Patienten könnten Schaden erleiden. 3.Patientenschutz kann nur durch eine gesetzliche Grundlage der Hochschule, die Grundordnung, gewährt werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 881/03 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-HSG, VwGO |
| Schlagworte: | Rektorat, Kanzler, Präsidium, Erprobungsklausel, Experimentierklausel, Lebenszeitbeamter, Abordnung, Grundordnung, Hochschulleitung, Ausschreibung, Anordnung, einstweilige Folgenabwägung, Vereinfachung |
| Stichwort: | Grundordnung |
| Leitsatz: | 1. Die Experimentierklausel des § 81 LSA-HSG enthält nicht die Ermächtigung, durch die Grundordnung das Amt des Kanzlers abzuschaffen. 2. § 81 LSA-HSG ist die speziellere Vorschrift im Vergleich zu der weiteren Experimentierklausel des § 123 Abs. 1 LSA-HSG. 3. Die Folgenabwägung für den einstweiligen Rechtsschutz führt zum Überwiegen der Interessen des bisherigen Amtsinhabers, wenn dieser bereits an eine andere Stelle abgeordnet und das neue Amt des den Kanzler ersetzenden Verwaltungsleiters ausgeschrieben worden ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 R 439/03 | |
| Rechtsgebiete: | NHG, NHGS |
| Schlagworte: | Grundordnung, Honorarprofessor, Wahlrecht, aktives, Wählerverzeichnis (Eintragung) |
| Stichwort: | Grundordnung |
| Leitsatz: | Ein Honorarprofessor, der an der Hochschule Lehrveranstaltungen abhält, ist nach dem niedersächsischen Hochschulgesetz (i.d.F. des Hochschulreformgesetzes) kraft Gesetzes aktiv wahlberechtigt, ohne dass in der Grundordnung der Hochschule seine Wahlberechtigung festgelegt werden muss. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 74/03 | |
"Grundordnung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum