Ein Lehrer am Wirtschaftsgymnasium mit der Lehrbefähigung für Geschichte kann als "weiteres fachkundiges Mitglied" eines Fachausschusses Prüfer auch für das Fach Wirtschaftsgeographie sein, jedenfalls wenn der zuvörderst prüfende Fachlehrer selbst die Lehrbefähigung oder eine vergleichbare Unterrichtserfahrung im Fach Wirtschaftsgeographie besitzt und es lediglich um eine Prüfung im Anschluss an einen Grundkurs geht, in welchem beide Fächer zusammen unterrichtet wurden.